Das Beispiel Muelheim

Werner Rügemer hat eine wunderbare Dokumentation gemacht, die am 5. März auf WDR 5 ausgestrahlt wurde: Mülheim oder: Das große Schweigen. Die Privatisierung in deutschen Städten.  Mülheim ist jene Stadt, die mit dem Versprechen der Haushaltssanierung ihr öffentliches Eigentum mit der dazu gehörenden Korruptionskomponente  privatisierte und sich darauf den denkwürdigen Bürgerentscheid einhandelte, dass damit Schluß sein sollte.

Die Bodenfrage in den USA (akademisch und praktisch)

Heue mal ein relevantes interessantes Personenprofil: Devon Pena, ein Anthropologe und Professor an der University of Washington in Seattle, der u.a. über die besetzten Community-Gärten in L.A. arbeitet und akademisches Interesse mit politischer Unterstützungsarbeit verbindet.
Unser ppg-Korrespondent Henrik Lebuhn berichtet von der us-amerikanischen West-Küste:

„Auf den ersten Blick sieht seine Homepage etwas schräg aus. Aber der Eindruck täuscht. Wir haben heute fast 2 Stunden rumdiskutiert und ich finde den richtig gut: Er hat als ‚Altlinker‘ einen starken polit-oekonomischen Hintergrund (Marxsche Grundrisse und Kapital, Poulantzas, Foucault etc.). Und er interessiert sich als Antropologe für nicht-kapitalistische Landwirtschaftsformen, Eigentumsrechte, Boden- und Wassernutzungen (Islamisches Recht, Maya, Azteken, Inkas, etc.). Dann bringt er beides zusammen. Aber ueberraschend kohärent.
Er scheint zudem auch politisch recht engagiert. Er erzählte mir, dass sie mit einer Gruppe in Colorado traditionelle Landnutzungsrechte von einheimischen (Latino-)Anwohnern gegen jüngere private Eigentumstitel durchgesetzt haben. Das ganze ging bis vor den US Supreme Court. Sie haben den Fall gewonnen und damit Nutzungs- und Zugangsrechte für ein riesen Waldgebiet GEGEN den (weiterhin) rechtmässigen Privatbesitzer durchgesetzt. Derartige faktische Überführungen von Privateigentum in ein Common Good scheint es hier zu hunderten zu geben – nur ist das kaum bekannt. Er arbeitet und publiziert zu solchen Fällen.“

Konferenz fordert Zugang zum Wissen statt Privatisierung des geistigen Eigentums

An der renommierten Jura-Fakultät der Universität Yale findet eine Konferenz über den Schutz des freien Zugangs zu Wissen statt. Die Veranstaltung „Access to Knowledge (A2K)“ soll Forscher, Denker und Aktivisten zusammenbringen, um Vorschläge für die zukünftige Politik zu erarbeiten und Forschungspläne zu entwickeln. Heise dazu >>> dazu.

Berliner SPD positioniert sich gegen Wohnungsprivatisierungen

Nicht nur in der Linkspartei sondern auch in der SPD gibt es eine Auseinandersetzung um die Privatisierung von kommunalen Wohnungen. Auf dem Parteitag der Berliner SPD stellte die Parteilinke einen Antrag gegen weitere Wohnungsverkäufe an „international agierende Finanzinvestoren“. Dem Antrag wurde zugestimmt.
Ob die SPD SenatorInnen diesen Beschluss tatsächlich umsetzen werden ist jedoch unklar. Zumindest FInanzsenator Sarazin ist bisher ein harter Verfechter der Privatisierungspolitik und hat für dass kommende Jahr bereits den Verkauf von über 15.000 Wohnungen der WBM angekündigt.
Auch die Immobilienbranche und die IHK in Berlin zeigen sich besorgt und kritisieren den Beschluss des SPD Landesparteitages. Rainer Uhde, Geschäftsführer der WVB-Wohnpark, die 5 500 Hellersdorfer Wohnungen des US-Investors Lone Star verwaltet: „Berlin braucht doch Investoren, sie so vor den Kopf zu stoßen, finde ich nicht richtig.  (…) Die glauben alle an die Zukunft von Berlin, da müssen wir stolz drauf sein.“ Die IHK verweist in einer Stellungnahme auf das „private kapital, dass in die Stadt geflossen“ sei und wirft der Berliner SPD fehelenden finanzpolitischer Sachverstand vor.
ausführlichere Berichte in Berliner Tageszeitungen:

Landeverbot für Heuschrecken? Wirtschaft kritisiert SPD-Beschluss

Partei will Wohnungen nicht mehr an Finanzinvestoren verkaufen

Briten, Amerikaner, Holländer – international agierende Finanzinvestoren haben in den vergangenen Jahren mehr als 100 000 Wohnungen in Berlin gekauft. Und das Interesse ist ungebrochen. So will beispielsweise das neu gegründete Unternehmen Puma Brandenburg, hinter dem britische Finanzinvestoren stehen, in den nächsten Jahren mehr als eine Milliarde Euro in deutsche Wohnimmobilien investieren – und sich dabei zunächst auf Berlin konzentrieren. Weitere Kaufinteressenten stehen bereit.
Doch für sie alle dürfte der Erwerb von Wohnungen nicht ganz einfach werden – zumindest wenn es nach der Berliner SPD geht. Die Genossen beschlossen nämlich am Sonnabend auf ihrem Parteitag, dass künftig keine landeseigenen Immobilien mehr an Finanzinvestoren verkauft werden sollen. Nach Ansicht der SPD geht es diesen Investoren nicht um langfristige Investitionen, sondern um schnelle Gewinne. Vorrang soll der Verkauf von Wohnungen an Mieter haben, an Genossenschaften, sowie an klein- und mittelständische Betriebe, so genannte Brancheninvestoren. Außerdem will die SPD die Zahl der landeseigenen Wohnungen auf 270 000 festschreiben – das bedeutet, es dürfen kaum noch Wohnungen verkauft werden. Denn zurzeit sind ohnehin nur noch rund 275 000 Wohnungen im Besitz der Stadt.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) übte gestern heftige Kritik am SPD-Beschluss. IHK-Sprecher Holger Lunau sagte, er sei „realitätsfern“. Gerade die international agierende Investoren hätten in den vergangenen Jahren viele Wohnungen saniert. „Wir fordern die SPD-Senatoren auf, sich an den Beschluss nicht gebunden zu fühlen“, so Lunau. Der Hauptgeschäftsführer des Berliner Mietervereins, Hartmann Vetter, lobte den Beschluss und rief die SPD-Senatoren auf, ihn ernst zu nehmen. Ähnlich äußerte sich die Linkspartei.PDS. Der Abgeordnete Carl Wechselberg sagte, „den Worten müssen jetzt Taten folgen“. Auf Distanz ging Wechselberg zu dem von der SPD beschlossenen Verkaufsverbot von Wohnungen an Finanzinvestoren. „Die alle über einen Kamm zu scheren, finde ich übertrieben“, sagte er. Es komme vielmehr darauf an, was der Erwerber mit den Wohnungen mache und ob er die Mieterschutzrechte akzeptiere.
Inwiefern der SPD-Parteitagsbeschluss in praktische Politik umgesetzt wird, ist noch offen. Die SPD-geführten Senatsverwaltungen für Finanzen und Stadtentwicklung äußerten sich dazu gestern nur ausweichend. Zurzeit werde ein Gesamtkonzept für die landeseigenen Wohnungsunternehmen erarbeitet, sagten die Behördensprecher. Ob der SPD-Parteitagsbeschluss in das Konzept einfließe, wollten sie nicht sagen.
Auf Unverständnis stößt der SPD-Beschluss zum Verkaufsstopp an Finanzinvestoren in der Immobilienbranche. „Ich kann den Beschluss nicht nachvollziehen“, sagt Rainer Uhde, Geschäftsführer der WVB-Wohnpark, die 5 500 Hellersdorfer Wohnungen des US-Investors Lone Star verwaltet. „Berlin braucht doch Investoren, sie so vor den Kopf zu stoßen, finde ich nicht richtig“, sagt Uhde. Natürlich gebe es auch bei international agierenden Investoren Unterschiede. „Man muss sich nur den richtigen aussuchen.“ Der Manager meint: „Die glauben alle an die Zukunft von Berlin, da müssen wir stolz drauf sein.“
Schwierig könnte sich der SPD-Beschluss auf die Sanierungspläne der Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) auswirken. Sie muss bis zu 15 700 Wohnungen verkaufen, um ihre Pleite abzuwenden – 3 000 davon in diesem Jahr. Die ersten 1 700 Wohnungen in der Dammwegsiedlung sind bereits ausgeschrieben. Die Resonanz darauf ist groß. Neben Berliner Unternehmen zeigen andere deutsche Firmen, aber auch ausländische Investoren Interesse am Kauf, sagte eine WBM-Sprecherin gestern. Die WBM will das Geschäft unbeirrt zum Abschluss bringen. Die WBM-Sprecherin sagte: „Wir schließen nicht von vornherein international agierende Kaufinteressenten aus. Es sind nicht alles Heuschrecken.“

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/539829.html

SPD-Linke zieht in den Häuserkampf

Der Verkauf städtischer Wohnungen an Finanzinvestoren soll verboten werden. Ein Parteitagsbeschluss ist dazu in Vorbereitung

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die SPD will auf einem Landesparteitag am Sonnabend den Verkauf städtischer Wohnungen an „international agierende Finanzinvestoren“ grundsätzlich ablehnen. Nur „kleinteilige Einzelbestände“ dürften noch privatisiert werden, um öffentliche Wohnungsunternehmen zu sanieren oder deren Bestände „zu bereinigen oder umzuschichten“.

Verkauft werden soll vorrangig an Mieter, Genossenschaften und mittelständische Branchenunternehmen. Etwa zwölf bis 15 Prozent des Berliner Wohnungsbestands sollen auf Dauer in öffentlichem Eigentum bleiben. Berlin liegt derzeit mit 14,7 Prozent auf dem Niveau Hamburgs und Frankfurts (Main). Grundlage eines solchen Parteitagsbeschlusses wird ein „Eckpunktepapier“ des linken SPD-Flügels sein, das dem Tagesspiegel vorliegt. Die „Berliner Linke“ vertritt die Mehrheit der Parteitagsdelegierten.

Große Finanzinvestoren hätten „systematisch kein Interesse“, die Substanz der Wohnungen langfristig zu erhalten, wird das weitreichende Verkaufsverbot im Thesenpapier begründet. Dem Parteifreund und Finanzsenator Thilo Sarrazin wird vorgeworfen, „im Widerspruch zur ganz überwiegenden Mehrheit“ in der SPD zu stehen, weil er kommunale Wohnungsunternehmen für entbehrlich halte. Die acht Leitsätze des Papiers sollen in einen Parteitagsantrag münden, der „flügelübergreifend konsensfähig ist“, kündigte der Sprecher der Linken, Mark Rackles, an. Auch der Vize-Landesvorsitzende Marc Schulte geht davon aus, dass die wohnungspolitischen Leitlinien der SPD-Linken „die Meinungsbildung in der Partei wiedergeben“.

Zwar wird im Thesenpapier eingeräumt, dass der Wohnungsmarkt in Berlin sehr entspannt und mieterfreundlich sei. Aber das gelte nicht flächendeckend, sondern nur für bestimmte Wohnungstypen und -größen. Außerdem könne sich die Situation mittel- und langfristig gravierend ändern. Benötigt würden die öffentlichen Wohnungsunternehmen, weil sie „dämpfenden Einfluss“ auf das Mietniveau hätten, das Wohnumfeld verbesserten, soziale Leistungen (Mieter- und Schuldnerberatung) anböten und Wohnungen für sozial schwache Bevölkerungsgruppen vorhielten.

Beklagt wird, dass die kommunalen Wohnungen in der Stadt ungleich verteilt sind. Sozial schwierige Bezirke wie Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg seien unterdurchschnittlich versorgt. Alle städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden von der SPD-Linken aufgefordert, so eng wie möglich mit dem Senat zu kooperieren: bei der Investitions- und Instandhaltungsplanung, bei der Festlegung der Mieten und rechtzeitig vor dem geplanten Abriss oder Verkauf von Wohnungen.

Die wirtschaftliche Konsolidierung der Unternehmen soll konsequent fortgesetzt werden. Problematisch bleibe der hohe Schuldenstand. Die städtischen Gesellschaften stehen bei den Banken mit 7,75 Milliarden Euro in der Kreide.

http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/28.03.2006/2430167.asp

Widerstand gegen Wohnungsverkäufe wächst

Von Gilbert Schomaker

Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) droht eine empfindliche politische Niederlage. Die einflußreiche Berliner Linke (BL), die weite Teile der Berliner Sozialdemokratie dominierte, lehnt den Verkauf von städtischen Wohnungen in größerem Stil ab. In einem Eckpunktepapier greift die BL den Finanzsenator direkt an.
Die notwendige Klarheit in dieser Frage habe durch Äußerungen des Finanzsenators gelitten, der die öffentlich gehaltenen Wohnungsbestände aus grundsätzlichen Erwägungen heraus für entbehrlich hält. „Diese Position wird im Widerspruch zur ganz überwiegenden Mehrheit in SPD-Fraktion und SPD-Landesverband vertreten“, schreiben die Autoren der SPD-Gruppierung.
In ihrem Papier befürchten sie, daß die Mieten mittelfristig in Berlin wieder ansteigen werden. Deswegen sei es wichtig, etwa 12 bis 15 Prozent aller Wohnungen im städtischen Besitz zu halten. Das soll auf dem am 1. April anstehenden Parteitag festgeschrieben werden, um den Wohnungsmarkt beeinflussen zu können. Die Wohnungsbaugesellschaften sollen in einem gesamtstädtischen Konzept enger zusammenarbeiten, um Kosten zu sparen.
Wegen der hohen Schulden von 7,75 Milliarden Euro sollen die Wohnungsbaugesellschaften, die in der Vergangenheit auch Millionenbeträge an den Landeshaushalt abgeführt haben, entlastet werden. Die Berliner Linke schlägt vor, Dividendenerwartungen zurückzustellen, auf Gewinnabschöpfung bei der Entlassung aus Sanierungsgebieten zu verzichten. Genau eine solche Renditeanforderung hatte aber immer wieder der Finanzsenator an die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften gestellt.
Im Gegensatz zu Sarrazin lehnt die wichtige SPD-Gruppierung auch Paketverkäufe mit Tausenden von Wohnungen oder den Verkauf ganzer Wohnungsbaugesellschaften ab. Städtische Wohnungen dürften nicht an Finanzinvestoren fallen, die nur mittelfristig, nämlich 10 bis 15 Jahre, planen. Da gebe es die Gefahr, daß nicht in die Substanz der Wohnungen investiert werde. Nur Notverkäufe zur Konzernsanierung seien erlaubt. Dann sollen die Wohnungen aber den Mietern, dann Genossenschaften und erst dann Finanzinvestoren angeboten werden.
Finanzsenator Sarrazin sagte gestern, daß er einen Verkauf von 8000 bis 11 000 Wohnungen zur Rettung der Wohnungsbaugesellschaft Mitte für notwendig hält. Weil der Senat notfalls mit Geld das Unternehmen stützen will, haben die Banken das Aussetzen der Tilgung für ein Jahr beschlossen.
Aus der Berliner Morgenpost vom 24. März 2006

http://morgenpost.berlin1.de/content/2006/03/24/berlin/818674.html

IHK: SPD-Linken fehlt finanzpolitischer Sachverstand

Das innerhalb der SPD diskutierte Verkaufsverbot städtischer Wohnungen an „international agierende Finanzinvestoren“ zeugt nach Ansicht der IHK Berlin von fehlendem finanzpolitischen Sachverstand. „Sollten sich die SPD-Linken auf einem Parteitag am Samstag mit einem solchen Antrag durchsetzen, wäre das eine schwere Hypothek für alle kommunalen Wohnungsbaugesellschaften“, kritisierte heute der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer Ludger Hinsen. Denn gerade ausländische Unternehmen hätten in den vergangenen Jahren große Wohnungsbestände saniert. Viele kommunalen Wohnungsbaugesellschaften wären aufgrund ihrer prekären finanziellen Lage dazu nicht im Stande gewesen.
„Nur noch einen kleinteiligen Verkauf von Wohnungen an Mieter, Genossenschaften und mittelständische Branchenunternehmen zuzulassen, ist der falsche Weg“, betonte Hinsen. Die Privatisierung einer kompletten Gesellschaft dürfe nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass sowohl die Gesellschaften als auch die Mieter vom Verkauf großer Bestände profitieren. Zudem sei privates Kapital in die Stadt geflossen, das bei der Sanierung von Wohnungen insbesondere kleinen und mittelständischen Firmen zu Aufträgen verholfen hat.
Der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer verwies auch darauf, dass der Plan des linken SPD-Flügels die Konsolidierungspolitik von Finanzsenator Thilo Sarrazin konterkariert. Das sei angesichts der Klage Berlins vor dem Bundesverfassungsgericht auf Entschuldungshilfen des Bundes kontraproduktiv. Hinsen: „Mit einer falschen Finanzpolitik kann Berlin von den anderen Bundesländern keine Hilfe erwarten.“
Aus IHK-Sicht gibt es keinen ersichtlichen Grund – auch nicht aus Mieterinteressen -, dass die öffentliche Hand Wohnungsbaugesellschaften besitzen muss. Die Mieten für landeseigene Wohnungen sind nicht günstiger als bei privaten Gesellschaften. Auch auf dem Wohnungsmarkt gilt das Prinzip, wonach Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen und nicht die Eigentumsverhältnisse. In Berlin stehen rund 100.000 Wohnungen leer. Schon aus ordnungspolitischen Gründen sollte sich der Staat von Wohnungsbaugesellschaften trennen. Der Schutz sozial Schwacher ist auch ohne landeseigene Gesellschaften gesichert. Die öffentliche Hand kann zum Beispiel für sozial Benachteiligte Belegungsrechte sichern oder Mietkosten übernehmen.
Pressemitteilung der IHK Berlin vom 28.03.2006
 http://www.berlin.ihk24.de/BIHK24/BIHK24/produktmarken/index.jsp?url=http%3A//www.berlin.ihk24.de/BIHK24/BIHK24/servicemarken/presse/presseinfo/pressemeldungen/SPDWohn.jsp

Moderne Raubzuege

In der Jungen Welt vom 1.4.06, S. 10 beschreibt Sahra Wagenknecht, wie deutsche Großbanken in Zusammenspiel mit der EU-Kommission, dem Berliner Senat und der Anwaltskanzlei Freshfields die Privatisierung von Sparkassen durchsetzen wollen.
Privare = rauben (Latein). Damit ist über das Wesen von Privatisierungen eigentlich alles gesagt. Es geht um den Raub von gesellschaftlichem Vermögen und die Umleitung von Einnahmen (Zinsen, Mieten, Dividenden u.a.) auf private Konten bei gleichzeitiger Abwälzung von Schulden, Risiken und sonstiger »Altlasten« auf die Allgemeinheit. Erwünschter Nebeneffekt ist die Zerschlagung organisierter Kernbelegschaften im öffentlichen Dienst, um künftigen Streikaktionen vorzubeugen und flächendeckend Löhne senken zu können.
Zum Gelingen derartiger Raubzüge tragen verschiedene Akteure bei. So bedienen sich die Großbanken und Konzerne willfähriger Anwaltskanzleien zur juristischen Absicherung ihrer Beute; hinzu kommen unerfahrene oder korrupte Politiker, die auf kurzfristige Privatisierungserlöse schielen, ohne die langfristigen Folgen zu berücksichtigen, und Institutionen wie die EU-Kommission, die keine Gelegenheit auslassen, die Privatisierung öffe ntlicher Güter im Interesse des Großkapitals voranzutreiben. Wie die verschiedenen Akteure zusammenwirken und welche Tricks sie anwenden, um eine Privatisierung selbst in jenen Bereichen zu erzwingen, in denen die Widerstände gegen einen Ausverkauf öffentlicher Güter groß sind, soll im Folgenden am Beispiel der Berliner Sparkasse beschrieben werden.
Lobbypartner EU-Kommission
Das aus Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken gebildete Drei-Säulen-Modell in Deutschland ist den privaten Großbanken schon lange ein Dorn im Auge. Schließlich verhindert es die Übernahme von Sparkassen und steht damit einer Machtkonzentration im deutschen Bankenmarkt im Weg. Daß die deutschen Banken »im Geschäft mit Privatkunden unter der Konkurrenz der Sparkassen leiden und daher nicht annähernd an die Ergebnisse ihrer ausländischen Konkurrenz herankommen« (Handelsblatt 3.8.04) ist ein Verslein, das die deutsche Bankenlobby bei jeder sich bietenden Gelegenheit wiederholt. Sie weiß, wo sie hinwill.
In Italien etwa wurde im Gefolge einer rüden Privatisierungspolitik der Marktanteil des staatlichen Bankensektors von 75 Prozent Anfang der neunziger Jahre auf nur noch zehn Prozent heruntergedrückt. Parallel zu diesem Prozeß explodierten die Gebühren für Bankdienstleistungen. Im Ergebnis kostet ein Girokonto in Italien heute doppelt so viel wie im europäi schen Durchschnitt.
In Deutschland hingegen ist der Widerstand gegen eine Privatisierung von Sparkassen nach wie vor groß. Folgerichtig suchte und sucht der Bundesverband Deutscher Banken nach Bündnispartnern in Brüssel. Mit Erfolg: 2005 wurden nach einem Entscheid der Europäischen Kommission die Staatsgarantien für öffentlich-rechtliche Kreditinstitute abgeschafft, was die Sparkassen und Landesbanken dazu zwingt, ihre Geschäftspolitik stärker an den Renditeerwartungen der Kapitalmärkte auszurichten. An der Aushandlung dieses Deals war als Staatssekretär im Bundesfinanzministerium übrigens just jener Caio Koch-Weser beteiligt, der kürzlich von der Deutschen Bank mit einem hochdotierten Posten für seine Lebensleistung belohnt wurde.
Aber damit nicht genug: Derzeit erwägt die EU-Kommission, das seit 2003 ruhende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wieder aufzunehmen, das zur Zulassung privater Sparkassen führen könnte. Im Mittelpunkt des Verfah rens steht das in Paragraph 40 des Kreditwesengesetzes (KWG) verankerte Namensmonopol für Sparkassen, das den Namen »Sparkasse« für den öffentlichen Bereich reserviert. Zwar ist es der EU-Kommission laut Artikel 295 des EU-Vertrags untersagt, sich in die Eigentumsordnung eines EU-Mitgliedslandes einzumischen, und auch die EU-Bankenrichtlinie erlaubt es, nur bestimmten Instituten den Namen »Sparkasse« zuzuordnen. Doch wo die Wirtschaftslobby ruft, ist Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy zur Stelle und wittert pflichtschuldig Verstösse »gegen die Kapitalverkehrs- und Niederlassungsfreiheit«.
Folgen des Bankenskandals
Anlaß des erneuten Vorstoßes der EU-Kommission ist der für 2007 geplante Verkauf der Bankgesellschaft Berlin, zu der auch die Berliner Sparkasse gehört. Sollte ein privater Investor bei der Veräußerung zum Zuge kommen, wäre dies sehr wahrscheinlich der von den privaten Banken lang herbeigesehnte Präzedenzfall, der das gesamte Drei-Säulen Modell zum Einsturz bringen kann.
Daß es eine Auflage der Europäischen Kommission zur Veräußerung der Bankgesellschaft durch das Land Berlin überhaupt geben konnte, ist den Verantwortlichen des Berliner Bankenskandals anzulasten. Diese haben die Bankgesellschaft in den neunziger Jahren dazu benutzt, um ihre politischen und geschäftlichen Freunde mit Pöstchen und Krediten zu versorgen und hochlukrative Immobilienfonds zu teilweise sittenwidrigen Konditionen (von steuerlichen Verlustzuweisungen bis zu langjährigen Mietgarantien und dem Recht zur Rückgabe zum Nominalwert am Ende der Laufzeit) an etwa 70 000 Anleger aufzulegen. Risiken und Verluste aus diesem Geschäft wurden auf den öffentlich-rechtlichen Teil der Berliner Bankgesellschaft abgewälzt.
Die Sozialisierung der Verluste begann im August 2001, als das Land Berlin der Bankgesellschaft eine Kapitalzuführung von 1,755 Mrd. Euro zukommen ließ. Da diese Summe nicht ausreichte, um eine Pleite abzuwenden und das damalige Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred, heute BAFin) im November 2001 mit der Schließung der Bankgesellschaft drohte, beschloß das Berliner Abgeordnetenhaus am 9.4.2002 das Risikoabschirmungsgesetz, wodurch Risiken von bis zu 21,6 Milliarden Euro, die aus faulen Krediten, Wertverlust von Immobilien u. ä. resultieren, vom Land übernommen wurden.
Für die Verluste der Bankgesellschaft bezahlen mußten unter anderem die Bediensteten des Landes Berlin, deren Löhne und Vergütungen um durchschnittlich zehn Prozent gesenkt wurden. Laut Berliner Senat bringt dieser »Solidarpakt«, zu dem sich verdi nach dem Austrit t des Landes Berlin aus dem Arbeitgeberverband nötigen ließ, eine weitere Entlastung der Personalausgaben um 250 Millionen im Jahr 2003 und um jeweils 500 Millionen in den Jahren ab 2004.
Wie zu erwarten war, rief die Unterstützung der Bankgesellschaft durch das Land Berlin die Brüsseler Wettbewerbshüter auf den Plan. Zwar wurden die staatlichen Beihilfen von der EU-Kommission nachträglich genehmigt; allerdings nur unter der Bedingung daß sich die Bankgesellschaft von mehreren Tochtergesellschaften trennt und 2007 selbst verkauft wird. Damit könnte die zur Bankgesellschaft gehörende Berliner Sparkasse die erste öffentliche Bank in Deutschland werden, die von privaten Investoren übernommen wird. Sicher ist dies allerdings noch nicht. Denn nach wie vor gilt Paragraph 40 des Kreditwesengesetzes, der es privaten Banken nicht erlaubt, eine Sparkasse zu betreiben. Sollte eine private Bank im Bieterverfahren zum Zuge kommen, müßte die erworbene Bank also unter anderem N amen weitergeführt werden. Das freilich ist gerade nicht der Sinn der Sache.
Mit dem Berliner Sparkassengesetz, das seit Juni 2005 in Kraft ist, versuchte der Berliner Senat, das Unmögliche möglich zu machen: Die Sparkasse sollte de facto privatisiert, die öffentlich-rechtliche Fassade und damit der Name jedoch gewahrt bleiben. Um dies zu erreichen, wurde die Sparkasse in eine teilrechtsfähige Anstalt umgewandelt und die Landesbank Berlin in eine Aktiengesellschaft transformiert, die vom Land Berlin mit der Trägerschaft an der Sparkasse beliehen wurde. Der Clou besteht also darin, daß die Sparkasse ein öffentlich-rechtliches Institut bleibt – allerdings unter dem Dach einer AG, die von privaten Investoren gekauft werden kann.
Fraglich ist allerdings, ob das Berliner Sparkassengesetz juristisch haltbar ist. Zwar existieren in diesem Gesetz einige Paragraphen, welche die Gemeinwohlverpflichtung der Berliner Sparkasse sichern sollen. Allerdings verfügt die Berliner Sparkasse als teilrechtsfähige Anstalt über kein eigenes Vermögen, und auch die von der Sparkasse erzielten Gewinne sollen in die Taschen des privaten Trägers fließen. Hier genau lauert das Problem: Eine Ausschüttung der Gewinne einer Sparkasse an Private ist mit Paragraph 40 KWG nicht vereinbar. Denn nach diesem Gesetz müssen die Überschüsse einer Sparkasse entweder beim Institut verbleiben oder gemeinnützig verwendet werden. Das sieht auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) so.
Da allerdings kein privater Investor auch nur einen müden Euro für ein Institut verausgaben dürfte, das seine Gewinne nicht ausschütten darf, hat Finanzsenator Sarrazin die BaFin in einem Brief gebeten, ihre Auffassung zu überdenken. Zur Unterstützung verweist er dabei auf die Tatsache, daß die Berliner Sparkasse schon in der Vergangenheit – seit Gründung der börsennotierten Bankgesellschaft im Jahr 1994 – ihre Gewinne an die Bankgesellschaft ausgeschütt et hat. »Würde Paragraph 40 KWG tatsächlich eine gemeinnützige Verwendung von Überschüssen voraussetzen und zugleich jegliche Ausschüttungen an private Träger ausschließen, so hätte die BaFin seit Schaffung des Konzerns Bankgesellschaft rechtswidrig gehandelt und müßte sich fragen lassen, warum sie seit zehn Jahren nicht gegen die Verwendung der Bezeichnung ,Berliner Sparkasse‘ eingeschritten ist«.
Richtig ist daran, daß schon die Gründung der Bankgesellschaft Berlin AG gegen geltendes Recht verstoßen und die undurchsichtige Struktur der Bankgesellschaft AG sowie die daraus resultierende unheilvolle Vermischung privater Interessen mit öffentlichen Haftungsgarantien zum Bankenskandal geführt hat. Mit Verweis auf rechtswidrige Bestimmungen der Vergangenheit nun allerdings zu fordern, man müsse erneut ein Institut schaffen, das die öffentlich-rechtliche Fassade mißbraucht, um möglichst hohe Profite auf private Konten zu schleusen, ist mehr als dreist.
An die Überzeugungskraft seines Arguments scheint Sarrazin daher selbst nicht recht zu glauben. Aus eben jenem Grund hat er Binnenmarktkommissar McCreevy zur Wideraufnahme des besagten Vertragsverletzungsverfahrens gegen das Namensmonopol der Sparkasse angeregt. Die unabsehbaren Folgen, die eine Privatisierung von Sparkassen für die mittelständische Wirtschaft, die Beschäftigten und Verbraucher in ganz Deutschland nach sich ziehen würden, interessieren im Berliner Senat offenbar weniger.
Ein passendes Gesetz
Wie Report Mainz am 20. März berichtet hat, wurde das umstrittene Berliner Sparkassengesetz übrigens von der Kanzlei Freshfields, Brückhaus, Deringer erarbeitet – eine »der besten Adressen für milliardenschwere Wirtschaftsdeals«, die »mit dem Bundesverband deutscher Banken und vielen Großbanken über Berateraufträge eng verbunden« ist. Nun ist es nichts Außergewöhnliches, daß sich die Legislative bei Gesetzesvorhaben juristische Expertisen einholt. Daß Lobbykanzleien jedoch den Auftrag bekommen, Gesetze von Anfang an mitzuschreiben, ist ein relativ neues Phänomen. Im Fall des Sparkassengesetzes übernahmen Anwälte von Freshfields auch die Aufgabe, den Berliner Abgeordneten in Anhörungen das Gesetz zu erklären.
Im Übertölpeln von Parlamentariern, Senatoren und Ministern hat die Kanzlei schon einige Erfahrung. So beriet die Kanzlei das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen bei der Einführung der LKW-Maut. Als das Verkehrsministerium nicht in der Lage wa r, den von Freshfields verfaßten 17 000-Seiten-Vertrag selbst zu interpretieren, erhielt die Kanzlei einen weiteren Beratervertrag, damit Modalitäten und Höhe der Schadensersatzforderung ermittelt werden konnten. Auch bei der jüngsten Privatisierung des Dresdner Wohnungsbestandes hatte Freshfields die Finger im Spiel: Sie hat die Stadt Dresden beim Verkauf der städtischen Anteile an der WOBA Dresden GmbH beraten. Käufer war der US-Finanzinvestor Fortress, der die Anteile der Stadt für rund 1,75 Milliarden Euro übernahm; der Deal zählte zu den größten Immobilienverkäufen von Kommunen in Deutschland. Das Interessante daran: Noch im Dezember 2005 beriet Freshfields die Gegenseite, d. h. den Finanzinvestor Fortress, beim Kauf von Wohnungen der Dresdner Bank – Wohnungen, die mit der WOBA in eine gemeinsame Holding gesteckt werden sollen, die spätestens Anfang nächsten Jahres an die Börse gebracht werden soll.
Laut Eigendarstellung verfügt die Kanzlei Freshfields Bruckh aus Deringer »über die wohl umfassendste Erfahrung in Public Private Partnership-Projekten sowohl in Deutschland als auch international. Die Sozietät hat sich in diesem Bereich einen einmaligen Erfahrungshintergrund geschaffen, der eine Reihe von Pilotprojekten mit Modellcharakter einschließt.« Zu diesen Projekten mit Modellcharakter dürfte die angestrebte Privatisierung der Berliner Sparkasse ebenso zählen wie die Privatisierung von Krankenhäusern in Hessen und Hamburg, die Privatisierung von Wasserunternehmen, Stadtwerken und Flughäfen ebenso wie die Teilprivatisierung von Landesbanken. Auch international hat sich Freshfields mit umstrittenen Privatisierungen bzw. Public-Private-Partnerships (PPP) einen Namen gemacht. In Großbritannien war die Kanzlei beispielsweise an der Überführung einiger Londoner U-Bahnlinien in ein PPP-Projekt beteiligt und begleitete zahlreiche Schulprojekte sowie sämtliche PPP-Gefängnisprojekte.
Die angestrebte Privatisierung der Berline r Sparkasse folgt in ihren Grundzügen einem Modell, das schon bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe erprobt wurde. In beiden Fällen wurde der Berliner Senat von Frehsfields-Anwalt Benedikt Wolfers beraten. In beiden Fällen ging bzw. geht es um eine Privatisierung unter Wahrung der öffentlich-rechtlichen Rechtsform – ein Modell, das sich laut Wolfers vor allem dann anbietet, wenn die öffentlich-rechtliche gegenüber der privatrechtlichen Form manifeste wirtschaftliche Vorteile bietet oder die Widerstände gegen eine vollständige Privatisierung zu groß sind.
Wie das neue Sparkassengesetz war auch die im Jahr 1999 in einem geheimen Vertrag von der damaligen Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing (SPD) mit den Konzernen RWE und Veolia (ehemals Vivendi) geregelte Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) juristisch und politisch höchst umstritten. Um eine Privatisierung bei Wahrung der öffentlich-rechtlichen Rechtsform zu ermöglichen, wurde damals eine Holding geschaffen, die nach dem Vorbild der Berliner Bankgesellschaft AG sowohl eine Anstalt des öffentlichen Rechts (die Berliner Wasserbetriebe BWB) als auch diverse privatwirtschaftliche Beteiligungen und Tochtergesellschaften unter ihrem Dach vereinte. Und wie schon bei der Bankgesellschaft Berlin hat dieses Holding-Modell den Vorteil, daß es eine massive Subventionierung der privatwirtschaftlichen Unternehmen durch die Anstalt öffentlichen Rechts ermöglicht. Lieferten die Berliner Wasserbetriebe vor der Teilprivatisierung noch Gewinne an den Berliner Haushalt ab, so gehen diese Erlöse nun in erster Linie an die privaten Gesellschafter.
Umstrittenster Punkt des Vertrages ist, daß den privaten Erwerbern eine jährliche Rendite von sieben bis acht Prozent auf das »betriebsnotwendige Kapital« zugesichert wurde – über eine Laufzeit von 28 Jahren. Zwar wurde dieser Teil des Vertrags durch einen Beschluß des Verfassungsgerichts vom 21. Oktober 1999 für nichtig erklärt, trotz dieses Urteils bestand der SPD-PDS-Senat jedoch darauf, den privaten Wasserkonzernen die vereinbarte Zusatzrendite zuzuschanzen. Denn als hätten die Beteiligten geahnt, daß das Teilprivatisierungsgesetz von 1999 juristisch unhaltbar ist, wurde im Vertrag eine Klausel verankert, nach der das Land Berlin sich verpflichtet, die geringeren Gewinne oder höheren Verluste, die sich ergeben, falls das Teilprivatisierungsgesetz ganz oder teilweise für nichtig oder aufgrund einer Entscheidung eines Verfassungsgerichts mit höherrangigem Recht für unvereinbar erklärt wird (»Nichtigerklärung«), in vollem Umfang auszugleichen.
Um die unverschämte Rendite bezahlen zu können, muß das Land Berlin nun auf entsprechende Einnahmen verzichten, teils sogar draufzahlen. Gleichzeitig müssen die Berliner Haushalte tiefer in die Tasche greifen. Allein 2004 sind die Wasserpreise in Berlin um über 15 Prozent gestiegen; bis 2009 dürfte sich die Preise um etwa 30 Prozen t erhöht haben. Dabei liegt Berlin schon jetzt bei den Preisen für Wasser und Abwasser bundesweit an der Spitze.
Auch wenn die herrschenden Parteien und Medien nach wie vor ein Loblied auf die Privatisierung singen – auf Dauer läßt sich nicht verbergen, daß es sich bei der Privatisierung öffentlicher Dienste in aller Regel um Raubzüge privater Konzerne und ihrer Berater und Verbündeten handelt, die sich auf Kosten von Beschäftigten, Verbrauchern und Steuerzahlern eine goldene Nase verdienen wollen. Entsprechend nimmt der Widerstand gegen Privatisierungen zu, in manchen Fällen wird auch schon über eine Rückführung privatisierter Unternehmen in öffentliches Eigentum nachgedacht.
Alternativen zum Ausverkauf
Wie die Entwicklung in Berlin zeigt, ist dabei selbst ein Wandel vom Bock zum Gärtner nicht ausgeschlossen. So hat sich der Landesparteitag der Berliner SPD Ende letzten Jahres für die Aufhebung des Beschlusses zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe ausgesprochen und die Abgeordneten sowie die sozialdemokratischen Senatsmitglieder dazu aufgefordert »zu prüfen, unter welchen Bedingungen die Teilprivatisierung der BWB rückgängig gemacht werden kann und bis April 2006 darüber Bericht zu erstatten«. Auf den Bericht darf man gespannt sein – auch wenn kaum zu erwarten ist, daß eine Berliner SPD mit Wowereit, Sarrazin und Fugmann-Heesing in ihren Reihen einen entsprechenden Kurswechsel einleiten wird.
Was für die Berliner SPD gilt, gilt jedoch auch für die Berliner Linkspartei; schließlich trägt Senator Wolf einen Großteil der Verantwortung für die Verabschiedung des neuen Sparkassengesetzes. Klar ist, daß sich ohne massiven Druck aus der eigenen Partei, aus d er Öffentlichkeit, aus Gewerkschaften, Verbänden und sozialen Bewegungen nichts zum Guten ändern wird. Klar ist auch, daß der rot-rote Senat die Forderungen nach einem Stopp von Privatisierungen nicht gänzlich ignorieren kann, wenn er eine Schlappe bei den anstehenden Wahlen im September vermeiden will. Diese Situation gilt es zu nutzen.
Wenn die sich neu formierende Linke ihre Glaubwürdigkeit als Opposition zum Neoliberalismus nicht von vornherein aufs Spiel setzen will, muß die Linkspartei ihre bisherige Politik im Berliner Senat ändern. Im Hinblick auf die Privatisierungspolitik und den Umgang mit dem Berliner Bankenskandal sollte eine Fortsetzung der rot-roten Koalition davon abhängig gemacht werden, ob folgende Forderungen in die Tat umgesetzt werden:

  • Keine weiteren Privatisierungen öffentlichen Vermögen und kein Outsourcing öffentlicher Dienstleistungen an private Anbieter.
  • Revision des Sparkassengesetzes: Der Bestand der Berliner Sparkasse als vollrechtsfähiger Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigenen Organen, eigenem Vermögen und eigener Bankerlaubnis muß garantiert und zugleich sicherstellt werden, daß die Gewinne der Berliner Sparkasse für gemeinnützige Zwecke verwendet werden und nicht in private Taschen zu fließen. Eine solche Gesetzesrevision würde außerdem die Frage einer möglichen Privatisierung elegant lösen, denn kein privater Investor dürfte unter solchen Konditionen noch Interesse bekunden. Zugleich könnte der Auflage der Europäischen Kommission durch Veräußerung der Sparkasse entweder an den Sparkassenverbund selbst oder an eine gemeinnützige Stiftung Rechnung getragen werden. Es gibt nämlich keine Auflage der Kommission, die das Land Berlin zur Privatisierung verpflichtet. Wie und an wen die Sparkasse veräußert wird, liegt in der Verantwortung des Berliner Senats.
  • Keine weitere Aufträge an Kanzleien wie Freshfields, die im Interesse privater Konzerne die Privatisierung öffentlicher Güter vorantreiben; Offenlegung aller Verträge, die der Senat mit Anwälten, Wirtschaftsberatern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geschlossen hat.
  • Revision des Teilprivatisierungsgesetzes der Berliner Wasserbetriebe und in der Perspektive die Rekommunalisierung der BWB.

Jenseits der roten Linie. In Dresden haben Linkspartei-Politiker fuer die Privatisierung von oeffentlichem Wohneigentum gestimmt. Aus Finanznot.

Oskar Lafontaine will sie deshalb aus der Partei werfen. Jetzt haben sie ihn in einem geharnischten offenen Brief geantwortet

Es ist ein Konflikt, in dem es um viel geht – das Selbstverständnis der Linkspartei zwischen Realpolitik und Opposition. In Dresden haben neun Linkspartei-Stadträte kürzlich dem Verkauf der kommunalen Wohungsbaugesellschaft Woba an einen US-Investor zugestimmt. Dresden, zuvor hoch verschuldet, ist nach dem Verkauf schuldenfrei – allerdings auch frei von kommunalem Wohnungseigentum.
Oskar Lafontaine, Chef der Bundestagsfraktion der Linkspartei, hatte die Dresdner neun aufgefordert, die Partei zu verlassen. Die Partei dürfe bei der Privatisierung von öffentlicher Daseinsvorsorge nicht mitmachen. Dies sei für Linke die rote Linie.
Nun wehren sich die Dresdner Christine Ostrowski und Ronald Weckesser mit einem geharnischten offenen Brief. Sie votieren für „linke Realpolitik und gegen ideologische Symbolpolitik“. Den US-Investor habe man auf „langjährigen Kündigungsschutz und Mietpreisbegrenzungen“ festgelegt. In Dresden gebe es „erheblichen Wohnungsleerstand“, was die Privatisierung unproblematisch mache. Außerdem sei die „Konsolidierung der öffentlichen Finanzen keine neoliberale Spinnerei, sondern sozialpolitischer Imperativ“. Ganztagsschulen müssten auch bezahlt werden.
Der Brief ist ein Frontalangriff auf Lafontaines keynesianistische Grundthese, dass mehr Staat und mehr öffentliche Investitionen der Königsweg seien. Lafontaine, schreiben Ostrowski und Weckesser, „erweckt den Eindruck, dass öffentliches Eigentum unverzichtbar für die öffentliche Daseinsvorsorge ist. Wenn aber Wohnen so existenziell ist, dass es nicht privatisiert werden darf, bleibt zu fragen, ob die Verstaatlichung von Bäckereien auf die linke Agenda gehört, ist doch das tägliche Brot mindestens so unentbehrlich.“
Der Woba-Verkauf war nicht nur in der Linkspartei scharf angegriffen worden. Auch Mietervereine bezweifeln, dass sich der US-Investor langfristig an die Abmachungen hält.
Gegen die neun sind inzwischen Ausschlussanträge eingereicht worden. Der Dresdner Bundestagsabgeordnete Michael Leutert sagte zur taz, sie hätten gegen den Willen der Partei den Verkauf betrieben, ohne über Alternativen wie Teilverkauf oder die Bildung von Mietergenossenschaften nachzudenken. Er ist prinzipiell gegen Ausschlüsse: „Gesinnungspolizei hatten wir früher.“ Wahrscheinlicher als Ausschlüsse scheint eine Spaltung der Linksfraktion im Stadtrat, weil sich die Gegner des Verkaufs überfahren fühlen.
Der Linkspartei-Fraktionschef im Sächsischen Landtag, Peter Porsch, lobte den Brief als Versuch, auf die „argumentative Ebene“ zurückzukehren. Wie viel kommunales Eigentum nötig sei, sagte er der taz, „ist kein Problem der PDS, sondern der Gesellschaft“. Mit „dogmatischen roten Linien“ löse man es nicht.
Die Dresdner Bundestagsabgeordnete Katja Kipping meinte indes zur taz, dass das Ja zum Woba-Verkauf „zu einem Dammbruch“ führe. Der Widerstand gegen Privatisierung von Wohnungen sei schwieriger geworden – weil doch sogar Linke in Dresden dafür waren.
Quelle: taz, 18.3.2006

Hessen fordert Privatisierung aller staatlicher Immobilien

Berlin (ddp) – Bund und Länder sollten nach Einschätzung von Hessens Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) alle Gebäude und Immobilien privatisieren. «Der Staat muss keine Immobilien besitzen, denn er ist kein guter Immobilienverwalter», sagte Weimar der «Berliner Zeitung» (Montagausgabe) laut Vorabbericht. Ihm fehle die Spezialisierung, und seine Mittel für Unterhalt und Modernisierung würden durch die Haushaltslage bestimmt.
„Ein kleiner Schaden kann dann nach drei, vier Jahren zum großen Schaden werden und nach acht oder zehn Jahren zum Sanierungsfall. Das alles kostet am Ende unendlich viel Geld», sagte Weimar. Hessen gilt unter den Bundesländern als Vorreiter bei der Privatisierung öffentlichen Eigentums.
Weimar sprach sich auch dafür aus, dem Bund mehr Freiraum für den Verkauf von Straßen und Autobahnen einzuräumen. Er plädiere dafür, dass die Kfz-Steuer in Zukunft nicht mehr von den Ländern, sondern vom Bund erhoben werde. «Der hätte dann nämlich alle Instrumente in der Hand, um frei über die Einführung einer Pkw-Maut auf den Autobahnen entscheiden zu können», erklärte der hessische Finanzminister. Wenn man über die Privatisierung von Straßen rede, müsse man entscheiden, ob die Bürger über die Kfz-Steuer oder über individuelle Nutzungsentgelte für die Infrastruktur bezahlen sollten.
Im Tausch für die Kfz-Steuer sollten die Länder dann die Versicherungssteuer bekommen, sagte Weimar. «Diesen Plan hatte es schon einmal gegeben, er wurde aber leider nicht umgesetzt. Wir sollten das erneut angehen.»
Quelle: http://linkszeitung.de/content/view/9436/42/

Neues Deutschland: Lafontaine mahnt Kommunalpolitiker der Linken –

Berlin (ots) – Der Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Oskar Lafontaine, hat Kommunalpolitiker der Linkspartei gemahnt, sich gegen eine weitere Privatisierung öffentlichen Eigentums zu stellen. »Wer neoliberalen Politikinhalten anhängt, ich will das ja respektieren, ist besser in einer anderen Partei als in der neuen Linken aufgehoben«, sagte Lafontaine der Tageszeitung »Neues Deutschland« (Montagausgabe). Die Linke habe »nur eine Berechtigung im Parteienspektrum der Bundesrepublik, wenn sie sich dem Neoliberalismus widersetzt«. Es gebe sowohl eine Verpflichtung gegenüber den Wählern als auch gegenüber der eigenen Partei. Diese dürfe man »nicht kalt lächelnd zur Seite schieben, wie es einige selbstherrliche Mandatsträger tun«. Selbst einige Politiker in Union und SPD würden inzwischen ein »Ende des Privatisierungswahns«
fordern. Zwischen dem Vorsitzenden der Bundestagsfraktion der Linken und Stadträten der Linkspartei in Dresden war es kürzlich zu einem Konflikt über den geplanten Verkauf der Dresdner Wohnungsbaugesellschaft Woba gekommen. Lafontaine sieht in solcher Privatisierung eine »verderbliche Entwicklung«, wie er im ND-Interview sagte. Er möchte »keine Gemeindeparlamente haben, in denen die Abgeordneten nur noch Daumenlutschen können, weil sie nichts mehr zu entscheiden haben, weder über Mieten, Gas und Wasser, noch über die Friedhofs- und Parkgebühren. Markt und Gesellschaft können nur funktionieren, wenn es einen starken öffentlichen Sektor gibt.«
Quelle: Neues Deutschlan, 12.02.2006 >>> http://www.presseportal.de/story.htx?nr=784899&firmaid=59019

Entschieden einseitig. Gegen Privatisierungen veranstaltet Berliner Mietergemeinschaft am 11. Februar eine erste Konferenz. Konzentrierte Diskussion zu Folgen der Enteignung der oeffentlichen Hand erwartet.

Am Anfang stand ein bedauerlicher Befund. Auf der Suche nach Bündnispartnern im Kampf gegen Privatisierungen des öffentlichen Wohnungsbestandes in der Hauptstadt traf die Berliner Mietergemeinschaft auf wenig Zuspruch. Wie Andrej Holm am Dienstag auf einer Pressekonferenz berichtete, fand man sich unverständlicherweise weitgehend isoliert. All die vielen Argumente, alle Hinweise auf die Schäden, die den Mietern und dem Gemeinwesen aus dem Verkauf von Wohnungen entstehen, wurden nicht berücksichtigt. Quer durch alle Parteien im Berliner Abgeordnetenhaus gehe ein Konsens: Nicht das Ob, sondern höchstens das Wie von Privatisierungen sei noch umstritten. Was dabei den einen die wohltuende Wirkung des Marktes, sei den anderen der unhintergehbare Sachzwang der Globalisierung. Innerhalb von zehn Jahren wurden bis 2005 in Berlin etwa 210 000 Wohnungen verkauft – 55 Prozent davon in der Zeit des SPD-PDS-Senates. Höchste Zeit also, sich anderswo nach Bündnispartern umzusehen.  
Widerlegung der Mythen
Am 11. Februar zieht die Mietergemeinschaft auf einer Konferenz im Berliner DGB-Haus Bilanz. Offenbar führte die Suche nach entschiedenen Privatisierungsgegnern zu vielfältigem Erfolg. Da ist der Donnerstagskreis der Linken in der Berliner SPD, für den Gerlinde Schermer engagiert wie eh und je gegen die Verbetriebswirtschaftlichung der öffentlichen Haushalte streitet. Da sind Kollegen aus dem gewerkschaftlichen Bereich und – nicht zuletzt – kritsche Wissenschaftler. Zusammen können sie den Bogen schlagen von einer Widerlegung der Mythen der Privatisierer über die Bereiche Wohnen, Gesundheitswesen und Wasser bis hin zur politischen Praxis. Denn die Konferenz ist entschieden einseitig, wie Joachim Oellerich von der Mietergemeinschaft hervorhob, den Privatisierern wolle man nicht noch ein Podium bieten, auf dem sie ihre »Der Markt wird’s schon richten«-Position ausbreiten können. Der thematischen Breite und Qualität der Debatte muß das aber keinen Abbruch tun, im Gegenteil. An wenigen Orten im Lande wird sich eine so konzentrierte Diskussion zu den Voraussetzungen und Folgen der Enteignung der öffentlichen Hand organisieren lassen wie in Berlin, wo seit 1996 der Verkauf öffentlichen Eigentums Senatsdoktrin ist. 
Großverkäufe am Pranger
Der Reigen der Großverkäufe begann 1997 mit dem Stromversorger BEWAG. Bereits nach vier Jahren verkaufte der Ersterwerber Southern Energy die BEWAG weiter an Vattenfall – zu 150 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises von 1,45 Milliarden Euro. Die beachtliche Wertsteigerung ging nicht auf einen Ausbau des Unternehmens zurück: Die Beschäftigtenzahlen wurden halbiert, die Investitionen auf einen Bruchteil zurückgefahren. Die Befunde beim Gasversorger GASAG und den teilprivatisierten Wasserbetrieben fallen nicht anders aus: Die Preise für Gas, Wasser und Strom steigen, die Investitionen und die Belegschaften werden von den privaten Eigentümern massiv reduziert.  Dabei ist es gerade der angestaute Investitionsbedarf der öffentlichen Hand, der zur Legitimation von Privatisierungen angeführt wird: Die Mobilisierung privaten Kapitals für öffentliche Aufgaben in »öffentlich-privaten-Partnerschaften« endet aber selbstverständlich immer mit der Bereicherung der Privaten und der weiteren Einschränkung der Daseinsvorsorge. Die Konferenz wird deshalb Folgen haben müssen. Vielleicht lassen sich verbindliche Verabredungen treffen, um der Hegemonie der Privatisierer etwas entgegenzusetzen – nicht nur im Berliner Wahljahr 2006, nicht nur in Berlin.  
 
Sebastian Gerhardt, junge welt, 08.02.2006

Mieterbund warnt vor Privatisierung von Wohnungen. Neue REIT-Immobilienfonds koennten Mietern schaden

Ruprecht Hammerschmidt schreibt in der Berliner Zeitung vom 19.01.2006: „Der Deutsche Mieterbund hat eindringlich vor dem Ausverkauf öffentlicher Wohnungen gewarnt. Im vergangenen Jahr haben Finanzinvestoren wie Annington, Cerberus und Fortress mehr als 200 000 Wohnungen in Deutschland gekauft und zählten inzwischen bundesweit zu den größten Vermietern. „Dieser Trend muss gestoppt werden“, forderte die Präsidentin des Mieterbundes Anke Fuchs, gestern in Berlin. Sie befürchtet, dass die Belange der Mieter von den Investoren nicht ausreichend berücksichtigt werden. „Kommunen brauchen günstige Wohnungen für sozialschwache Familien“, betonte Fuchs. Die öffentlichen Wohnungen seien aus Steuermitteln finanziert worden und gehörten damit der Gesellschaft.

Renditeorientierung
Gleichzeitig warnte der Mieterbund-Direktor Franz-Georg Rips vor der Einführung von so genannten Real Estate Investment Trusts (REIT). Diese Form von Immobilienfonds könnte noch in diesem Jahr in Deutschland eingeführt werden. Die Anteile werden wie Aktien an der Börse gehandelt. Rips befürchtet, dass der dadurch entstehende Renditedruck zu Lasten der betroffenen Mieter gehen werde. Zu erwarten seien unter anderem Mieterhöhungen, Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen und oftmals ein Investitionsstopp bei Sanierungen oder Modernisierungen. Mieterbund-Präsidentin Fuchs betonte, dass die vollständigen Auswirkungen solcher Fonds auf den Immobilienmarkt derzeit kaum zu überblicken seien. Sie forderte deshalb die Einrichtung einer Expertenkommission.
Quelle: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/wirtschaft/518549.html

F: Es darf keinerlei Privatisierungen öffentlichen Eigentums mehr geben, und was es an Fehlentwicklungen gegeben hat, muß korrigiert werden.« So faßte Ihr Amtskollege Ulrich Maurer den Konsens der linken Bundestagsfraktion nach deren Klausurtagung letzte Woche zusammen. Gab es auch Gegenstimmen?
Dem haben in der Fraktion alle zugestimmt, es gab niemanden, der anderes vertreten hat. Im übrigen steht dasselbe bereits in den Kommunalpolitischen Grundsätzen, die wir im Dezember auf dem Bundesparteitag in Dresden verabschiedet haben. Wir haben diese Leitsätze für notwendig gehalten, um unseren Entscheidungsträgern in den Kommunen eine klare Orientierung zu geben und so zu vermeiden, daß jeder vor Ort nur nach eigenem Dafürhalten entscheidet und damit der Eindruck von Beliebigkeit entsteht. Es kann nicht angehen, daß jeder Kommunalpolitiker in seinem Bereich macht, was er für richtig hält – da gehen die programmatischen Grundsätze einer Partei verloren. Es gibt natürlich noch eine Debatte ums Detail: Ob die Ablehnung des Verkaufs zum Beispiel von städtischem Wohneigentum bedeutet, daß rein gar nichts verkauft werden darf, oder ob es lediglich um die Bewahrung eines Kernbereichs von Wohnungen geht, worüber dann der Mietspiegel beeinflußt werden kann. In diesem Fall könnte eine Kommune einzelne Grundstücke oder isolierte Immobilien veräußern, ohne daß die Allgemeinheit einen Schaden hätte.
F: Auch in dieser Variante wäre das eine zumindest indirekte Kritik am Verkauf von Landeswohnungen, den der SPD-PDS-Senat in Berlin in großem Stil durchgeführt hat. Wie haben sich denn die auf der Klausurtagung anwesenden Berliner Senatoren dazu gestellt?
Durchaus selbstkritisch, so jedenfalls mein Eindruck. Sie sind natürlich in einer Zwickmühle, weil sie vom Bund zur Konsolidierung des Landeshaushaltes verpflichtet sind. Ansonsten hat Berlin keine Chance, mit seiner Klage vor dem Bundesverfassungsgericht auf zusätzliche Bundeszuschüsse. Aber die Bundestagsfraktion hat ungeachtet dieser schwierigen Rahmenbedingungen für eine eindeutige Ablehnung der Privatisierung votiert. Leider hielten sich unsere Berliner Senatoren an diesem Punkt etwas zurück. Oskar Lafontaine wies dann darauf hin, daß, wenn man öffentliches Eigentum aus Kostengründen veräußert und private Investoren einsteigen, die ja auch diese Objekte profitabel bewirtschaften wollen. Wenn die das können, warum sollte es die öffentliche Hand nicht können?
F: Zu einem anderen Thema. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat gefordert, den Eltern die Kita-Gebühren zu erlassen. Der Vorschlag könnte von der Linkspartei kommen, oder?
Völlig richtig, und er kam sogar schon mehrfach von uns. Es ist ja wirklich unsinnig und ungerecht, wenn der Besuch von Schulen und Universitäten keine Gebühren kostet, aber die Eltern beim Kita-Besuch zur Kasse gebeten werden. Das Problem beim Vorschlag der Familienministerin ist, daß sie damit den Kommunen neue Lasten aufbürdet – Kommunen, die ohnedies durch die Umsetzung von Hartz IV an der Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit stehen. Seriös wäre der Vorstoß nur zu nennen, wenn die Bundesregierung selbst den Wegfall der Kita-Gebühren gegenfinanzieren würde. Darauf wollen wir im Bundestag mittels einer aktuellen Anfrage drängen.
F: Warum macht die Linkspartei nicht selbst Vorschläge zur Finanzierung?
Normalerweise wird der Linken vorgeworfen, sie habe für ihre wirtschafts- und sozialpolitischen Vorstellungen keine solide Gegenfinanzierung. Jetzt wollen wir den Spieß einmal umdrehen und von der Ministerin wissen, wie sie sich die Realisierung ihrer Idee gedacht hat. Es geht ja immerhin, so eine Berechnung des Städte- und Gemeindetages zu den Kitagebühren, um eine Summe von 13 Milliarden Euro pro Jahr. Das ist kein Pappenstiel. Darüber hinaus hat die Linkspartei selbstverständlich auch einige Gegenfinanzierungsideen, wie etwa den Verkauf von Goldreserven der Bundesbank zu diesem guten Zweck oder höhere Steuern für Unternehmen. Aber zunächst ist die Bundesregierung am Zug.
Das Interview führte Jürgen Elsässer
* Dagmar Enkelmann ist parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion »Die Linke«
Quelle: http://www.jungewelt.de/2006/01-18/025.php

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) warnt die Bundesregierung angesichts der Diskussion um den Boersengang der Deutschen Bahn AG vor einer Privatisierung der Schieneninfrastruktur

ngo-online berichtet:
(ngo) Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) warnt die Bundesregierung angesichts der Diskussion um den Börsengang der Deutschen Bahn AG vor einer Privatisierung der Schieneninfrastruktur. Das Eigentum an Schienenwegen, Bahnhöfen und anderen Infrastruktureinrichtungen, die für den Bahnbetrieb unabdingbar sind, dürfe nicht dem Interesse privaten Kapitals unterstellt werden. Dann würden ausschließlich Renditeerwartungen über Investitionen und Betrieb bestimmen und dem Interesse des Gemeinwohls entgegen stehen. Sollte sich die Privatisierung des Gesamtkonzerns wie vom VCD erwartet als Fehler erweisen, sei der Schaden später nur schwer und mit viel Geld wieder gut zu machen.
„Der Eisenbahnverkehr ist elementarer Bestandteil des öffentlichen Mobilitätsangebotes“, sagte Michael Gehrmann, Vorsitzender des Verkehrsclubs. „Er hat bei der umwelt- und klimaschonenden Fortbewegung eine Spitzenstellung.“ Grundlage dafür sei eine gut ausgebaute und intakte Schieneninfrastruktur. Die könne nur gesichert werden, „wenn sie mit allem was dazu gehört in Eigentum und Verantwortung des Bundes bleibt“.
Bedenken gegen eine Privatisierung des Schienennetzes äußerte Medienberichten zufolge auch der Bundesrechnungshof. Zudem komme nach bisherigen Informationen das von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Gutachten der Beratungsgesellschaft Booz Allen Hamilton zu der Empfehlung, Netz und Betrieb im Falle eines Börsenganges zu trennen. „Es gibt ganz offensichtlich nicht nur verkehrspolitische sondern auch gewichtige ökonomische Bedenken gegen eine Privatisierung des Schienennetzes“, so Gehrmann.
Offizielles Ziel der Bahnreform sei es, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen. Daher werde eine Infrastruktur vorgehalten, die der Bund mit jährlich rund vier Milliarden Euro bezuschusse und nur deshalb zahle der Bund jährlich etwa sieben Milliarden Euro Regionalisierungsmittel, die für die Bestellung des Schienenpersonennahverkehrs zur Verfügung stünden.
„Die Existenz der Deutschen Bahn AG wird gegenwärtig dadurch gesichert, dass ihr der staatliche Eigentümer jährlich zehn bis elf Milliarden Euro für Infrastruktur und Betrieb zuwendet“, Heidi Tischmann, Verkehrsreferentin des VCD. Diese enormen Steuermittel müssten einen entsprechenden verkehrspolitischen Nutzen haben: „mehr Verkehr auf der Schiene, weniger Umweltbelastung“.
Fazit des VCD: „Besser ein integrierter Bahnkonzern in öffentlichem Eigentum, als eine privatisierte Infrastruktur mit steuerfinanzierten Monopolrenditen, mit der im Zweifelsfall Konkurrenten ferngehalten werden können – zu Lasten eines flächendeckenden Angebotes.“
Quelle: http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=12690

Reaktionen auf die Privatisierung der Post in Oesterreich

Der Standard (12.01.2006) berichtet: „Wien – Die Wiener Börse begrüßt die heutige Ministerratsentscheidung, bis zu 49 Prozent der österreichischen Post AG an die Wiener Börse zu bringen. „Die Post ist jedenfalls börsereif, und das Marktumfeld ist perfekt. Ich bin daher überzeugt, dass sich der Börsegang der Post AG als Dreifacherfolg erweisen wird“, teilte Börsevorstandsmitglied Stefan Zapotocky am Donnerstag mit. Sieger seien neben der Post AG selbst, die auf Grund ihres Börseganges vor allem auch im Ausland an Image und Bekanntheit gewinnen werde und den Kapitalmarkt für weiteres Unternehmenswachstum nützen könne, die Anleger und die Wiener Börse, so Zapotocky, der sich noch im ersten Halbjahr 2006 mit einem eigenen Unternehmen selbstständig machen will. „Die Post-Aktie wird eine attraktive Aktie und jeder Post-Mitarbeiter und jeder Österreicher kann als Miteigentümer an der Entwicklung des Unternehmens teilhaben“, ist Börse-Vorstand Michael Buhl überzeugt. Die Post sei auch eine Bereicherung für den Kurszettel der Wiener Börse, indem sie noch mehr Aufmerksamkeit bei nationalen und internationalen Investoren schaffe und damit die Liquidität des heimischen Kapitalmarktes weiter verstärken werde.Der Vorstand der Wiener Börse ist auch vom Erfolg der Post AG im künftigen Börse-Alltag überzeugt, zumal alle bisherigen ÖIAG-Verkäufe „Success-Stories“ seien: So habe sich z.B. der Kurs der Telekom-Austria Aktie seit der Privatisierung im November 2000 mehr als verdoppelt, der Kurs der Böhler-Uddeholm Aktie sei seit der letzten Teilprivatisierung im November 2003 um mehr als 150 Prozent auf derzeit rund 156 Euro gestiegen und die seinerzeit umstrittene Voest-Privatisierung habe sich als gewinnbringend herausgestellt. (APA)
In der Wiener Zeitung ist zu lesen: „SPÖ-Vorsitzender Alfred Gusenbauer lehnt die Postprivatisierung der österreichischen Regierung ab und hält sie für ein Zeichen einer falschen Wirtschaftspolitik. Die Regierung, so Gusenbauer, müsse die Entwicklung der Liberalisierung des Postmarkts abwarten. Helmut Kukacka (ÖVP) sprach hingegen davon, dass die Post die „Börsenreife“ erlangt habe. Der SP-Vorsitzende erklärte, die Regierung verkaufe die Post gegen den Widerstand der Belegschaft, kein Euro des Erlöses bleibe im Unternehmen, der gesamte Verkaufserlös werde verwendet, „um die Budgetlöcher des Finanzministers zu stopfen“, kritisierte Gusenbauer, der betonte: „Dafür ist die österreichische Post zu schade.“Das Argument von Finanzminister Grasser, dass durch den Börsegang die Post „gestärkt“ werde, sei falsch. Im Gegenteil werde so der Grundstein gelegt für eine weitere Schließungswelle, für weiteren Mitarbeiterabbau und letztlich für eine Übernahme der österreichischen Post. „Wenn das so über die Bühne geht, wird es eine rot-weiß-rote Post nicht mehr geben“, warnte Gusenbauer. Gusenbauer erinnerte daran, dass die ÖVP die Post schon vor einigen Jahren an die deutsche Post verkaufen wollte. Die SPÖ ist dagegen aufgetreten mit dem Argument, man müsse der Post die Gelegenheit geben, sich zu entwickeln. Heute schreibe die Post ganz erhebliche Gewinne. Für Richard Schenz, den Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt, erfolgt der geplante Börsegang der Post im Juni zum richtigen Zeitpunkt. „Der ATX steht auf 3.800 Punkten, auf was wollen wir noch warten?“, meinte er am Donnerstag vor Journalisten in Wien. Der heute vom Ministerrat beschlossene Post-Börsegang bringe für das Unternehmen und den Vorstand „nur Vorteile“, so Schenz: Die Manager könnten künftig mit Verweis auf die Interessen der Privataktionäre viel freier agieren als im Staatseigentum. „Wir werden sehen, dass die Post viel wirtschaftlicher agieren wird als heute“, meinte Schenz. Das zeige die Erfahrung bei bisherigen Privatisierungen, wo zum Teil dieselben Manager ganz andere Entscheidungen getroffen hätten. Verkehrsstaatssekretär Helmut Kukacka (ÖVP) begrüßt den Zeitpunkt für den Börsegang der Post. Der Finanzminister habe für diesen Schritt „einen guten Zeitpunkt gewählt“. Die Post habe ihre Börsenreife erlangt, wie auch ein Goldman Sachs-Gutachten bestätige. Es wäre deshalb „unlogisch, auf einen späteren Zeitpunkt zu warten“, teilte Kukacka am Donnerstag mit. Der Argumentation Gusenbauers folgte hingegen die Arbeiterkammer. Die Post selbst habe nichts von den Privatisierungsplänen, kritisierte die AK. Sie sehe vom Privatisierungserlös keinen einzigen Cent, das Geld fließe vielmehr in den Säckel des Finanzministers. Damit sei die Post weder flexibler noch könne sie irgendwelche zukünftigen Expansionspläne realisieren. „Von Flexibilität und der Sicherung einer österreichischen Lösung sind die Privatisierungspläne jedenfalls weit entfernt“, so die AK.

Quelle: http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=3926&Alias=wzo&cob=214696&currentpage=0, http://derstandard.at/?url=/?id=2302467