Sozialgericht Berlin: Mehr Mietübernahme für Hartz4-Mieter!

Das Sozialgericht Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung die Mietobergrenzen der WAV (kommunale Satzung zu den Unterkunftskosten) als unzulässig angesehen und dem klagenden Hartz IV-Empfänger deutlich höhere Unterkunftskosten zuerkannt. Anzuerkennen sind die Werte nach § 12 WoGG mit 10%igem Sicherheitszuschlag = 393,80 EUR zzgl. Heizkosten von 45 EUR (als Wert für eine Person), also mit Heizung 438,80 EUR. Damit hat das SG eine neue Runde eröffnet und Berliner sollten darauf aufbauend handeln, Widersprüche einlegen, Überprüfungsanträge stellen usw.

Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Debatte um eine verschärfte Agenda 2020 interessant: Konstellation, Konservative, Neoliberale, der Springerverlag, die „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ (INSM), Hand in Hand mit den Sozialdemokraten mobilisieren für eine neue Agenda 2020. Anlass ist das die Vorstellung der Agenda 2010 vor zehn Jahren. 

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