Private Rechtsformen für die Erbringung öffentlicher Leistungen ungeeignet
Am 18.06.09 wird im Bundestag in zweiter Lesung ein Antrag der Grünen zu “Rechtsklarheit und Transparenz schaffen – Öffentlichkeit von Aufsichtsratssitzungen kommunaler Gesellschaften bundesrechtlich eindeutig normieren“ behandelt. Die erste Lesung fand am 5.März statt. Für die Linksfraktion sprach Katrin Kunert ( siehe auch Plenarprotokoll 16/208 S. 22554) Das Protokoll vom 5. März ist vor allem deshalb interessant, weil von den Vertretern der CDU/CSU (Abg. Krings) und der SPD (Abg. Benneter) bei ihrer Verteidigung des gegebenen Zustandes der Intransparenz von Entscheidungen öffentlicher Unternehmen in der privaten Rechtsformen eingestanden wurde, dass diese Rechtsformen selbst für die Erbringung öffentlicher Leistungen letztendlich ungeeignet ist …
Mittlerweile formuliert sogar schon das im Bundestages für die wissenschaftlich gesicherte Wahrheit zuständige Organ, der wissenschaftliche Dienst, die Kritik am Cross-Border-Leasing. So zu lesen im zweiseitigen Info-Blatt 
Wir schreiben das Jahr 2062. Der nun schon grauhaarige Timothy ist sich heute seiner Sache nicht sicher. Er fühlt sich beobachtet. Die Filialleiterin lässt kein Auge von ihm. Vor einer Woche konnte er seine selbst gedruckten Einladungen noch unbemerkt auf den Tresen nahe beim Ausgang des Biomarktes legen. In zwei Wochen wäre, wenn es das noch gäbe, Weihnachten und da möchte er für ein öffentliches Adventssingen auf dem Marktplatz werben. Auf der Rückseite hat er die Texte der alten Weihnachtslieder gedruckt, denn nach fünfzig Jahren wird kaum einer mehr sie auswendig kennen. Es ist schon zu lange her. Nur noch in privaten Kreisen und in den privatisierten Kirchen wird Weihnachte nach herkömmlicher Art gefeiert.