Die Permanenz der Eigentumsfrage

file0060.jpglautet der Titel eines präzisen kurzen Stücks, das der Kapitalistiker Georg Fülberth zu der Festschrift für Dieter Boris geschrieben hat, die unter dem Titel „Jenseits von Subcomandante Marcos und Hugo Chavez“ von Stefan Schmalz und Anne Tittor im VSA – Verlag (Hamburg) jetzt herausgegeben wurde (S.244-252).

Wo bleibt der Reichtum?

Von Dieter Klein in den Blättern für deutsche und internationale Politik, Ausgabe 07/2008, Seite 85 bis 93: „Der jüngst veröffentlichte dritte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung bestätigt den Trend der sozialen Polarisierung, der die Entwicklung der bundesdeutschen Gesellschaft bereits in den vergangenen Jahren gekennzeichnet hat. Während die Unternehmen und die Reichen ihren Anteil am gesellschaftlich produzierten Reichtum weiterhin – zum Teil erheblich – steigern konnten, sind die armen und von Armut bedrohten Bevölkerungsschichten sozial weiter zurückgefallen.“ Mehr lesen

Die Superreichen werden weltweit zahlreicher und reicher

Am 24.6. 2008 wurde der World Wealth Report von den Beratungskonzernen Merrill Lynch und Capgemini World veröffentlicht. Laut dieser Studie haben 2007 die so genannten High Net Worth Individuals (HNWI), d.h. die Privatpersonen, die über ein Nettofinanzvermögen von mehr als einer Million US-Dollar (ohne Verbrauchsgüter und eigengenutzte Immobilien) verfügen, um 9,4 Prozent auf 40,7 Billionen US-Dollar (oder 26 Billionen Euro) zugenommen.

Das durchschnittliche Vermögen dieser Personengruppe überschreitet erstmals die Grenze von 4 Millionen US-Dollar. Die Zahl der vermögenden Privatpersonen beläuft sich weltweit auf 10,1 Millionen; die Länder Indien, China und Brasilien verzeichnen die stärkste Vermögenszunahme. Der größte Zuwachs der Personenzahl bei den HNWI war im Mittleren Osten, in Osteuropa und in Lateinamerika zu beobachten. Allerdings sind zwei Drittel der Reichen weiterhin in den USA und Europa zu finden.

Auch die Zahl der HNWIs wuchs um 6,1 Prozent auf 10,1 Millionen (in Deutschland leben 826.000, doppelt so viele wie in Indien, aber doch deutlich weniger als 3 Millionen in den USA).

Die Zahl der besonders Reichen (Ultra High Net Worth Individuals) mit einem Nettovermögen von mehr als 30 Millionen US-Dollar ist mit 8,8 Prozent auf nun 103.000 noch stärker als die der nur Reichen gestiegen. Verdient wird weitgehend an den Aktienmärkten, also mehr oder weniger durch Spekulation, die wiederum die Preise in die Höhe treibt, worunter die ärmeren Menschen leiden.

Quelle:
Telepolis, Florian Rötzer, 25.06.2008

Mehr Informationen: www.de.capgemini.com

Individualität und Eigentum

Sabine Nuss rezensiert Christian Schmidts Buch im neuen Argument 274 (1/2008): „Individualität und Eigentum – Zur Rekonstruktion zweier Grundbegriffe der Moderne“. Die Arbeit wurde als Dissertation von der Rosa-Luxemburg-Stiftung gefördert und setzt sich aus einer philosophischen Perspektive mit Eigentumsfragen auseinander.

Sozialismus und Eigentum

Niemand will die Rückkehr zum unseligen Staatssozialismus. Niemand will aber auch den Missbrauch des Eigentums durch einen skrupellosen Liberalismus, in dem Eigentum grenzenloser Profit- und Machtgier untergeordnet wird. Wir wollen uns deshalb fragen:

  • Wie sichern wir durch den Erhalt des kommunalen Eigentums die soziale Gerechtigkeit in unserer Stadt?
  • Wie sichern wir durch den Erhalt des kommunalen Eigentums dauerhaft sozialen Wohlstand und Chancengleichheit für alle Bürger in unserer Stadt?
  • Wie sichern wir durch den Erhalt des kommunalen Eigentums unsere politischen, sozailen und moralischen Rechte als Bürger unseres Gemeinwesens gegen maßlose Profitgier?

Bericht von Vortrag und Diskussion mit Michael Brie beim Rohrbacher Kreis am 14.11.2007 in Leipzig.

DIE LINKE ist die Partei des Öffentlichen

erklärte der Linkspartei-Bundesgeschäftsführer Dietmar Bartsch auf einer Pressekonferenz. In einer Presseerklärung vom 3.9.07 heißt es:

„DIE LINKE macht die Abwehr des Ausverkaufs öffentlichen Eigentums und die Demokratisierung der öffentlichen Unternehmen zu einem ihrer politischen Schwerpunkte. DIE LINKE ist die Partei des Öffentlichen, die Partei, sich aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit und der Demokratie um die öffentlichen, personennahen Dienste kümmert, die die Perspektiven von Nutzern, Beschäftigten und Steuerzahlern ausgleichend zusammenbringen will, die für Transparenz und demokratische Kontrolle eintritt.
„Öffentlich! Weil’s wichtig für alle ist“ – unter diesem Motto baut DIE LINKE einen politischen Schwerpunkt auf, mit dem die Handlungsebenen der Kommune, des Landes und des Bundes verzahnt werden sollen.

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Die Eigentumsfrage kehrt zurück

zeit_09-08-07_umfrage-d-links.jpgist der Titel eines neuen „Standpunkte„-Papiers der RLS (12/2007). Unterzeile: Eine Zwischenbilanz der Politik der Privatisierung. Das policy paper diskutiert die Gründe für die schwindende Legitimationskraft der neoliberalen Privatisierungspolitik, untersucht ihre aktuellen Entwicklungstendenzen in Europa und in der Bundesrepublik, behandelt die aktuellen Kämpfe um Privatisierungen am Beispiel des Krankenhauswesens und nennt neue Fälle der Deprivatisierung, vor allem der Rekommunalisierung. Der Nutzwert dieser Übersicht wird ergänzt durch abschließende Zusammenstellungen von Literatur, Websites und aktuell laufenden Projekten.

Seminar: Kritik der Praxis und Legitimation von Privateigentum

[lang_de]schaufel_mit_alustiel.jpg»Das ist meine Schaufel!«, „RLS in Bewegung“ bei der Sommerakademie von Attac, vom 1. bis zum 5. August 2007 in Fulda.
Seit der Entstehung neuer Technologien wie Internet, Computer und Digitalisierung kann geistig-kreative Schöpfung trotz aller Gegenmaßnahmen nahezu unkontrolliert massenhaft kopiert und grenzüberschreitend verbreitet werden. Damit ist die Eigentumsfrage – wenn auch in Form des Geistigen Eigentums – wieder virulent geworden: www.rosalux.de/cms/index.php

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"Privatisierung in der EU": Konferenz WSI und Forschungsgruppe Europaeische Integration

Das WSI in der Hans-Böckler-Stiftung und der Forschungsgruppe Europäische Integration (FEI) an der Universität Marburg laden zu einer gemeinsamen Konferenz „Öffentliche Dienstleistungen unter Privatisierungsdruck? Die Reorganisation der öffentlichen Infrastruktursektoren in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union“ am 29./30. Juni 2007 in Marburg ein.

Anmeldung bei Kathrin Drews (FEI) unter: Drewsk@students.uni-marburg.de oder Mobil: 0151/15219823

Worum geht es?
Was sind die Triebkräfte und Auswirkungen von Privatisierung und Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen in Europa?
In der Europäischen Union werden seit den 1990er Jahren öffentliche Dienstleistungen zunehmend von Privatunternehmen angeboten. Dabei werden Privatisierungen einerseits durch Liberalisierungen des EU-Binnenmarktes beschleunigt, andererseits werden sie aber auch unabhängig davon auf Bundes- und lokaler Eben mit dem Hinweis auf Haushaltsengpässe vorangetrieben. Teils handelt es sich um den Verkauf öffentlichen Eigentums. Insbesondere auf lokaler Ebene geht es auch um „Private Public Partnerships“ (bzw. ÖPP), bei denen unter zur Hilfenahme von Privaten die hoheitliche Erfüllungsverantwortung für Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge unangetastet bleiben soll. Das Privatisierungsargument lautet zumeist, dass Effizienzvorteile entstehen, von denen beide Seiten und Verbraucher profitieren könnten.
Was aber ist genau mit Effizienz gemeint? Etwa geringere Ausgaben und Schuldenabbau für die öffentliche Hand, niedrigere Preise und mehr Qualität für Verbraucher sowie Aktionärsgewinne? Gibt es tatsächlich Sektorbeispiele in Europa, in denen dies zutreffend ist? Was sind die Konsequenzen für die demokratische Steuerung privatisierter Dienstleistungen, Arbeitsbedingungen, Tarifpolitik und Umwelt insgesamt?

Auf der gemeinsamen Konferenz des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institutes (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung und der Forschungsgruppe Europäische Integration (FEI) an der Philipps-Universität Marburg werden neben Vorträgen zu polit-ökonomischen Triebkräften und Instrumenten der Reorganisation öffentlicher Dienstleistungen auf EU-Ebene vier parallele Workshops zur Liberalisierung und Privatisierung im Post-, Bahn- und ÖPNV-, Krankenhaus- und Energiesektor im europäischen Vergleich durchgeführt. Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen und Arbeitsbeziehungen werden beleuchtet und politische Strategien sowie Perspektiven des öffentlichen Sektors mit WissenschaftlerInnen, GewerkschafterInnen und VertreterInnen aus sozialen Bewegungen – aus nationaler und europäischer Perspektive – diskutiert.

Tagungsprogramm

* Freitag, 29. Juni 2007

11:00-11:15
Begrüßung und Einführung durch die Veranstalter (Thorsten Schulten, WSI; Hans-Jürgen Bieling, FEI)

11:15-13:00
Polit-ökonomische Faktoren und Triebkräfte europäischer Privatisierungsprozesse (Joachim Bischoff, Memorandum-Gruppe)
Die Genese öffentlicher Dienstleistungen in der Europäischen Union: Ein historischer Überblick (Gerold Ambrosius, Uni Siegen)

14:00-15:00
Europäische Initiativen und Instrumente zur Reorganisation öffentlicher Dienstleistungen (Klaus Dräger, EP)

15:15-17:00
Vier parallele Workshops zur Liberalisierung und Privatisierung verschiedener Sektoren im europäischen Vergleich (europäische Überblicks- und einzelne Länderinputs)

a) Post:
Liberalisierung des Postsektors – ein europäischer Überblick (Kathrin Drews, FEI/Torsten Brandt, WSI)
Private Post-Konzerne in Deutschland: Beispiel Pin AG (Benedikt Frank, Verdi Berlin)

b) Bahn und ÖPNV:
Privatisierung von Bahn und ÖPNV – ein europäischer Überblick (Christoph Herrmann, Forba)
Privatisierungsbestrebungen bei der Deutschen Bahn – ein Rück- und Ausblick (Stefan Diefenbach-Trommer, Pressesprecher „Bahn für Alle“)

c) Krankenhäuser:
Privatisierung von Krankenhäusern – ein europäischer Überblick (Thorsten Schulten, WSI)
Privatisierung des Uni-Klinikums Marburg Gießen (Fabian Rehm, Verdi Frankfurt)

d) Energie:
Liberalisierung des Energiesektors – ein europäischer Überblick (Reinhard Klopfleisch, Verdi Bundesvorstand)
Der Energiesektor Frankreichs (Jens Beckmann, FEI)

17:15-18:15
Trends im europäischen Privatisierungsprozess – Ergebnisse des Projektes „Die Reorganisation der öffentlichen Infrastruktur in der EU“ (Christina Deckwirth, FEI)

* Samstag, 30. Juni 2007

10:00-11:00
Folgen der Privatisierung für Arbeitsbedingungen und Arbeitsbeziehungen (Torsten Brandt/Thorsten Schulten, WSI)

11:15-13:00
Gewerkschaftliche Handlungsoptionen und Proteste sozialer Bewegungen
Erfahrungen und Diskussionen in den Gewerkschaften (Werner Sauerborn, Verdi LBZ Baden-Württemberg)
Strategien und Initiativen der globalisierungskritischen Bewegung (Alexandra Strickner, Attac Österreich)
Volksbegehren gegen Privatisierung (Volker Mittendorf, Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie Marburg)

14:00-15:00
Perspektiven der „mixed economy“ und des öffentlichen Sektors in Europa? Abschlussdiskussion mit Inputs von
* Frank Deppe, FEI
* Joachim Bischoff, Memorandum-Gruppe
* Alexandra Strickner, Attac Österreich
* Klaus Dräger, EP
* Richard Pond, EGÖD

Anmeldung und weitere Informationen bei Kathrin Drews (FEI) unter: Drewsk@students.uni-marburg.de oder Mobil: 0151/15219823

….dass es in einer jeden Gesellschaft am Gemeinwohl orientierte Schutzzonen geben muss…

Marburg.1.Mai2007
Hans-Ulrich Deppe

Maikundgebung des DGB am 1. Mai 2007 auf dem Marktplatz von Marburg an der Lahn

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Lassen wir die letzten Jahre Revue passieren: Es gibt ein Phänomen, das in unterschiedlichen Verpackungen immer wieder auftritt und gewerkschaftlichen Protest hervorruft. Das ist die Privatisierung öffentlicher Einrichtungen. Die Privatisierung öffentlicher Einrichtungen hat im letzten Jahrzehnt dramatisch zugenommen. Um nur einige aus der Vielzahl herauszugreifen, die einem spontan einfallen: die Post, die geplante Privatisierung der Bahn, kommunale Einrichtungen wie Wasser-, Elektrizitätswerke und soziale Treffpunkte, Krankenhäuser, die Rente, Universitäten oder die Studiengebühren. Unter Privatisierung versteht man die Enteignung öffentlichen Eigentums! Öffentliches Eigentum das meint Einrichtungen, die mit Steuermitteln – also kollektiven Geldern – aufgebaut und eingerichtet wurden, weil sie gesellschaftlich notwendig sind. Sie werden heute abgestoßen, weil sie unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten die Landes- oder kommunalen Haushalt belasten. Natürlich waren die Landes- und Kommunalhaushalte Jahre lang klamm. Das hat sich erst in den letzen Monaten etwas gebessert. Und wo nichts ist, da kann man auch nichts holen. Das ist zwar eine eingehende Logik – nur: Leider ist sie falsch! Denn wir dürfen bei dieser Argumentation nicht stehen bleiben und sie resignativ hinnehmen. Wir müssen vielmehr weiterfragen: Warum sind oder waren die öffentlichen Haushalte solange unterfinanziert? Und das wiederum hängt mit einer Steuerpolitik zusammen, die die Kassen der öffentlichen Haushalte bewusst leer gefegt hat. Ein Steuerpolitik, die die Unternehmen begünstigt und die Bürger belastet. In unserer Republik gibt es Großunternehmen, die heute so gut wie keine Steuern bezahlen, während die Bürger gerade eine drastische Erhöhung der Mehrwertsteuer hinnehmen mussten. Öffentliche Einrichtungen, die einst als soziale Errungenschaften galten und allen in der Gesellschaft zur Verfügung standen, werden nicht im öffentlichen Interesse saniert. Man lässt sie bewusst verkommen oder putzt sie raus, um sie unter Wettbewerbsbedingungen vermarkten und schließlich privatisieren zu können. In der Regel werden sie zu Spottpreisen verschleudert. Die verbleibenden sozialen Kosten, die in jeder Gesellschaft auftreten, werden auf die einzelnen Bürger abgewälzt. Eine solche neoliberale Politik führt zu einer Polarisierung in der Gesellschaft. Die Reichen werden reicher und die Armen werden ärmer. Und damit steigt das Konfliktpotenzial in der Gesellschaft. Das beginnt mit dem Anstieg der Kriminalität auf der Straße und in der Wirtschaft (siehe Siemens!) und geht bis zu kriegerischen Auseinandersetzungen auf globaler Ebene.

Nun – schauen wir uns hier in Marburg unter dem Gesichtspunkt der Privatisierung einmal etwas um. Da fällt einem natürlich sofort die Universität ein. Gegenwärtig werden Lehre und Forschung an den Hochschulen mittels Drittmittelforschung, Stiftungsuniversitäten und privaten Lehrstühlen, Bachelor-Studiengängen und der Einführung von Studiengebühren an den Interessen der Wirtschaft und der herrschenden Politik neu ausgerichtet. Die Kommerzialisierung von Bildung und Wissenschaft wird massiv vorangetrieben. Spielräume wissenschaftlicher Autonomie werden dramatisch verengt. Während der direkte Einfluss der Wirtschaft auf die Hochschulen mittels neuer Steuerungsinstrumente festgeklopft wird, bekommen Kooperationen mit der Zivilgesellschaft, sozialen Bewegungen und Organisationen mehr denn je Seltenheitswert. Aufklärendes Denken und kritische Wissenschaften werden an den Rand gedrängt– und in Marburg darf man noch hinzufügen: Marxistische Theorie wird langsam aber sicher ausgeschlossen!

Die Allein-Regierung der CDU in Hessen hat diese Entwicklung der Privatisierung der Hochschulen mit Macht vorangetrieben. Dabei denke ich an die in Kürze geplante Umwandlung der gesamten Frankfurter Universität in eine Stiftungsuniversität. Weiter geht es um die Einführung der Studiengebühren, die vor allem die sozial Schwachen trifft und auf den heftigen Widerstand der Studierenden gestoßen ist. Und es geht um die Privatisierung der Universitätsklinika von Gießen und Marburg, ihren Verkauf an eine private Aktiengesellschaft. Die Rhön-Klinikum AG hat am 1. Februar 2006 die volle unternehmerische Verantwortung für das Universitätsklinikum Gießen und Marburg übernommen. Hessen hat als erstes Bundesland ein Universitätsklinikum privatisiert. Die von der CDU geführte hessische Landesregierung hat damit Pilotfunktion für die gesamte Republik übernommen.

Es ist aber nicht nur das Universitätsklinikum Gießen und Marburg – auch in anderen Teilen Hessen haben wir Krankenhausprivatisierungen. Ich denke dabei an das Krankenhaus in Langen, an die Schwalm-Eder-Kliniken oder die Privatisierungsgerüchte um das Höchster Krankenhaus in Frankfurt und das Krankhaus Witzenhausen in Nordhessen.

Schauen wir uns einmal an, was die Privatisierung eines Krankenhauses nach innen bedeutet: Als erstes verändert sich das Ziel der Einrichtung. Eine öffentliche Einrichtung ist am Bedarf orientiert und darüber wird demokratisch beschlossen. Deshalb heißt es auch im Hessischen Krankenhausgesetz: „Die Gewährleistung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung durch leistungsfähige Krankenhäuser ist eine öffentliche Aufgaben.“(§3) Private Unternehmen haben ein anderes Ziel. Für sie hat die Rentabilität des eingesetzten Kapitals oberste Priorität. Und wie dieses Ziel erreicht werden soll, entscheiden vor allem die privaten Eigentümer. Die Aktionäre – gleich welcher Aktiengesellschaft – wollen eine satte Dividende sehen. Sie interessiert die Höhe der Dividende mehr als die Frage, wie diese zustande kommt.

Als Zweites werden Arbeitsplätze gestrichen. Immerhin betragen die Personalkosten im Krankenhaus etwa zwei Drittel der Gesamtausgaben. So heißt es hierzu in der Jahresbilanz des Deutschen Ärzteblatts zur Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg: „Leitende Chirurgen (müssen sich) in ´Performance-Gesprächen´ die Frage gefallen lassen, was sie eigentlich den ganzen Tag tun. Ihre Abteilungen stehen plötzlich in Konkurrenz mit (angeblich) vergleichbaren Abteilungen anderer Rhön-Kliniken … (Und) stimmt die ´Performance´ nicht, werden ärztliche Stellen gestrichen.“ Darüber hinaus beklagt das Deutsche Ärzteblatt bei seinen Recherchen eine bisher nicht bekannte Zurückhaltung der Beschäftigten gegenüber Journalisten – und meint: „Was dahinter steckt ist klar. Als börsennotiertes Unternehmen muss die Rhön-Klinikum AG darauf bedacht sein, dass keine Informationen an die Öffentlichkeit gelangen, die sich negativ auf den Aktienkurs auswirken könnten.“ (DÄ H.9, 2007, S. 453)

Das um sich greifende Rentabilitätsdenken in der Medizin führt zu einer immer stärkeren Kommerzialisierung in der Krankenversorgung. Das äußert sich darin, dass die Effizienz, die wirtschaftliche Kosten-Nutzen Relation, immer mehr in den Vordergrund geschoben wird und auf Teufel komm raus schwarze Zahlen geschrieben werden müssen. Aber die Häufigkeit und Schwere von Krankheiten richten sich leider nicht nach der jeweiligen Finanzsituation. Vom Arzt wird immer nachhaltiger eine messbare Leistung zu einem festgesetzten Preis verlangt. Diese Leistung nimmt zunehmend Merkmale einer Handelsware an, die unter Bedingungen der Konkurrenz erbracht wird. Entsprechend verwandelt sich der Patient immer mehr in einen Kunden, an dem verdient werden soll. Und der beste Kunde ist in der Regel der, an dem am meisten verdient wird. Patienten werden unter solchen Bedingungen dann vielleicht wie „König Kunde“ bedient, aber nicht mehr wie kranke Menschen behandelt.

Die zunehmende Kommerzialisierung ist freilich nicht nur ein Problem für die praktische Medizin. Auch die Forschung am Menschen ist davon betroffen. Ich denke insbesondere an die Forschung, die zunehmend über private Drittmittel finanziert wird und von den Interessen der Geldgeber keineswegs unabhängig ist. Auch hier gilt nach wie vor das Sprichwort: Wer zahlt, schafft an!

Aus dieser Problemlage ergibt sich, dass es in einer jeden Gesellschaft am Gemeinwohl orientierte Schutzzonen geben muss, die nicht der blinden Macht des Marktes und der deregulierenden Kraft der Konkurrenz überlassen werden dürfen. Es ist die oberste Aufgabe des Staates zum Schutz und zur Sicherheit seiner Bürger hier einzugreifen. Erst auf dieser Grundlage lassen sich nämlich Selbstbestimmung und eigenverantwortliches Handeln entfalten. Hier liegen die Freiheit stiftenden Effekte sozialer Sicherheit.

Kommen wir nun zur so genannten Gesundheitsreform. Nach langem Hin und Her hat die Große Koalition aus CDU und SPD ein Gesetz verabschiedet, das am 1. April dieses Jahres in Kraft getreten ist. Trotz zahlreicher Detail-Veränderungen sind die grundlegenden Probleme geblieben. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz trägt nicht zur Lösung der Finanzprobleme in der gesetzlichen Krankenversicherung bei. Es behebt nicht die bestehenden Gerechtigkeitsdefizite in der Finanzierung der Krankenbehandlung, sondern verschärft diese noch. Das Gesetz schont einseitig die Interessen einflussreicher Lobbygruppen. Ich denke hier besonders an die Pharmaindustrie und die privaten Krankenversicherungen. Und die finanziellen Lasten dieser Politik haben in erster Linie die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen zu tragen. Die Verlierer dieser Reform sind die Kassen und die Versicherten. Insgesamt fällt auf, dass auf die eigentlichen Finanzprobleme der GKV nicht eingegangen wird. Kein Wort wird darüber verloren, dass die neoliberale Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik, die stagnierenden Erwerbseinkommen und die anhaltende Massenarbeitslosigkeit den Umfang sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung eingedampft haben. Wie wichtig dieser Punkt ist, können wir daran sehen, dass öffentliche Haushalte und gesetzliche Krankenversicherungen schnell wieder liquide werden, wenn die Arbeitslosigkeit – wie in den letzten Monaten – nur geringfügig zurückgeht und sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze entstehen. Eine vernünftige Arbeitsmarktpolitik ist also die beste Finanzierungsgrundlage für die GKV. Solange hier keine grundsätzliche Umorientierung stattfindet und die neoliberalen Bedingungen auch weiterhin als unveränderlich akzeptiert werden, ist die nächste Finanzierungskrise der Krankenversorgung vorprogrammiert.

Immer wieder können wir hören, dass die Entwicklung schon weit fortgeschritten sei und dass es dagegen kein Heilmittel gebe. Es handele sich sozusagen um einen Sachzwang, dem man sich beugen müsse. Ohne den zweifellos entstandenen Druck bagatellisieren zu wollen, meine ich aber, dass dieser von Menschen erzeugte Druck auch von Menschen verändert werden kann. Schließlich sind ökonomische Modelle menschliche Konstrukte und keine Naturgesetze.

Kerngedanke eines anderen, gegen die zerstörerische Kommerzialisierung gerichteten Modells ist die Solidarität. Denn Solidarität geht nicht von den Individuen und ihren marktvermittelten Beziehungen aus. Sie beruht vielmehr auf Gemeinsamkeit und Fairness. Solidarität setzt ein Bewusstsein von Gemeinsamkeit und innerer Verbundenheit voraus, das in einer Kultur, einer ethnischen Gruppe oder in einer sozialen Lage mit spezifischen Lebenserfahrungen begründet ist. Wie wir aus der Geschichte wissen, kann Solidarität große Probleme wie Arbeitslosigkeit, Armut oder Rechtlosigkeit bewältigen. Am wirkungsvollsten kommt Solidarität in organisierter Form mit breiter Beteiligung von unten zur Geltung. Und im Gesundheitswesen sind in der Tat gemeinsame Anstrengungen zur Lösung eines gemeinsamen Problems gefragt.

In vielen Ländern zählt gerade die Krankenversorgung zu dem Bereich, in dem Solidarität ein traditionelles Strukturprinzip ist. Sie kommt hier in unterschiedlichen Formen wie Hilfsbereitschaft, Caritas, Diakonie oder Gegenseitigkeit zum Ausdruck. Krankheit ist nämlich ein allgemeines Lebensrisiko, von dem alle betroffen werden können. Und in der Stunde der Not sind Kranke auf Solidarität angewiesen. Auch im deutschen Gesundheitssystem hat Solidarität einen hohen Stellenwert. Es besagt, dass bis zu einer festgelegten Einkommensgrenze Sozialversicherte mit unterschiedlichen Beiträgen einen Anspruch auf gleiche Leistungen im Krankheitsfall haben und dass bestimmte Gesellschaftsgruppen wie Kinder oder nicht berufstätige Ehepartner ohne eigene Beiträge mitversichert sind. Auch die Mitfinanzierung der Krankenversicherung von Rentnern und Arbeitslosen durch versicherungspflichtige Beschäftigte ist in einem erweiterten Sinn der Solidarität zuzurechnen.
Diese Solidarität im Gesundheitswesen ließe sich durch eine Bürgerversicherung ausweiten. Stattdessen wird sie durch den Einsatz neoliberaler Instrumente systematisch zerstört. Bedauernswert ist, dass inzwischen selbst politische Organisationen, die einst ihre Identität aus der Kraft der Solidarität schöpften, sich heute diesem Prozess nicht nur nicht widersetzen, sondern ihn sogar noch unterstützen.

Solidarische Alternativen sind möglich! Im Gesundheitswesen wird dabei an folgende Grundsätze gedacht:
– Die Krankenversorgung ist alleine am medizinischen Bedarf auszurichten.
– Die gesamte Bevölkerung hat freien Zugang zur Krankenversorgung.
– Die medizinischen Leistungen sind für alle gleich, unabhängig von den individuellen finanziellen Möglichkeiten.
– Die Finanzierung erfolgt solidarisch in Form von Steuern oder Beiträgen.
– Gesundheitsförderung hat einen erheblichen Nachholbedarf gegenüber der Krankenversorgung.
Diese Eckpunkte richten sich gegen die Unterwerfung der Krankenversorgung unter die kommerziellen Gesetze des globalen Marktes. Sie stehen für eine Absicherung des sozialen Risikos Krankheit durch die solidarische Bereitstellung öffentlicher Güter. Sie demonstrieren, dass das Prinzip der Solidarität als Alternative zur Privatisierung und Kommerzialisierung der Krankenversorgung möglich ist. Deshalb lohnt es sich auch, für ihren weiteren Ausbau zu kämpfen. Und das gilt nicht nur für die Krankenversorgung, sondern für eine humane Gesellschaft insgesamt, in der soziale Gerechtigkeit und gute Arbeit respektiert werden (Motto).

P/OeG Newsletter Februar/Maerz 2007

1. neue Sammlung von Recherche-Instrumenten
2. Grenzen der Nachhaltigkeit: Eigentum an Boden und Produktionsmittel
3. Bildungsprivatisierung: Schulen
4. Sparkassen und Landesbanken unter Privatisierungsdruck
5. Termine/Konferenzen

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1. Recherche-Instrumente bei p/ög
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wemgehoertdiewelt.de bekommte jetzt eine kleine Linksammlung – und zwar
mit ausgesuchten Recherche-Instrumenten und Datensammlungen zum
Themenfeld, zu finden bei
http://www.rosalux.de/cms/index.php?id=12791
Die Liste wird nach und nach wachsen, damit die Perlen aus dem Blog
nicht im digitalen Rauschen untergehen.

2. Grenzen der Nachhaltigkeit:
Privateigentum an Boden und Produktionsmittel
————————————————
In Mexico wird der Mais knapp und die Tortilla teuer. Der Regenwald in
Brasilien muss Zuckerrohr-Monokulturen weichen, ebenso wie der
Dschungel auf Sumatra den Ölpalmen-Plantagen. Und alles für die
Gewinnung regenerativer Treibstoffe, damit der Mobilitätswahn im
globalen Kapitalismus etwas grüner werde. Konzepte die sich zwar
„nachhaltig“, „bio“ oder „öko“ nennen, sich aber keine Rechnung ablegen
über die grundlegenden ökonomischen Vergesellschaftungsformen unter
deren Bedingungen produziert wird, geraten angesichts solcher Phänomene
in Zwickmühlen. Wer allerdings die Frage nach dem Zweck von
Privateigentum an landwirtschaftlicher Produktionsfläche und -mitteln
unter den Bedingungen kapitalistischer Globalisierung nicht aus den
Augen verliert, den überraschen Umweltzerstörung und soziale
Verelendung als Auswirkung „grüner“ Politikansätze aus dem Norden
überhaupt nicht. Was der frühen grünen Basis-Bewegung noch wenigstens
implizit klar war in ihrem Plädoyer für kurze Wirtschaftskreisläufe und
kleine Einheiten, das haben die IdeologInnen des „Grünen Kapitalismus“
(Böll-Stiftung) und der „Grünen Marktwirtschaft“ (Grüne
Bundestagsfraktion) verdrängt und vergessen: Dass echte Nachhaltigkeit
ohne theoretische und praktische Kritik kapitalistischer
Wachstumsdynamik und ihrer Eigentumsform nicht zu haben ist.

Tortilla-Krise in Mexico
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24543/1.html
Selbtorganisation in Mexico in der Anderen Kampagne
http://www.zmag.de/artikel.php?id=2014

Zuckerrohr für Bio-Sprit in Brasilien
http://www.stern.de/wirtschaft/unternehmen/maerkte/:Biosprit-Acker-Das-
Gold/583099.html
Die brasilianische Bewegung der Landlosen
http://www.labournet.de/internationales/br/landlose.html

Die Ölpalme
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96lpalme
Indigene Proteste gegen Abholzungen in Sumatra
http://www.rimba.com/spc/spcpenan7.html

3. Bildungsprivatisierung: Schulen
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Die Privatisierung der Schulen scheint vielen undenkbar. Nachdem gegen
die Privatisierung der Unis nur noch Rückzugsgefechte stattfinden,
heißt das interessierte Ziel jetzt aber immer offener „Jede Schule ein
kleines Unternehmen“, wie der Freitag schon 2006 titelte –
http://www.freitag.de/2006/31/06310801.php . Im Februar diesen Jahres
war die Schulprivatisierung dann wieder mal im Gespräch. Um eine
Inwertsetzung dieser Sphäre bemüht sich z.B. der Bertelsmann-Konzern
schon länger. ´Running school´ – damit läßt sich noch mehr verdienen
als nur mit den staatlich garantierten Einnahmen aus dem
Schulbuchverkauf. Dem „Projekt »BERTELSMANN-Schulen«“ widmet sich ein
Open-Theorie-Projekt: http://www.opentheory.org/bertelsmann-schulen/
Das Projekt geht auf einen Artikel Rolf Jüngermann zurück, in dem er in
sympathischer Weise die Eigentumsfrage stellt: „Enteignet Bertelsmann –
PUBLIC EDUCATION IS NOT FOR SALE“ –
http://www.bipomat.de/momo/momo.html . Im Augenblick haben die
Privatisierer noch mit Akzeptanzproblemen zu kämpfen und verhalten sich
entsprechend: Den Türöffner bilden jedoch schon seit längerem
PPP-Projekte zur Instandsetzung/-haltung von Schulgebäuden und die
Bewirtschaftung der Pausenbrotstände. Das wird klar z.B. mit einem
Blick über die Presseschau zur Schulprivatisierung (mit starkem
Hessen-Bezug) von Wilhelm Rühl, http://www.meinepolitik.de/privbild.htm

4. Sparkassen und Landesbanken
Ein Korrektiv zum Privatbankensektor gerät unter Privatisierungsdruck
———————————————————————
Knapp die Hälfte des Spar- und Kreditgeschäfts wird in Deutschland von
öffentlichen Sparkassen und Landesbanken sowie von
Genossenschaftsbanken abgewickelt – von Kreditinstituten also, die
nicht das Ziel der unbedingten Gewinnmaximierung verfolgen. Weil sich
diese Kreditinstitute – anders als die privaten Banken – nicht den
Renditeer­wartungen der deregulierten Finanzmärkte unterwerfen müssen,
können sie gesellschaft­liche Aspekte in ihrer Geschäftspolitik
berücksichtigen. Angesichts beschleunigt fort­schreitender
Privatisierungstendenzen ist die Existenz dieses Korrektivs gefährdet:
An­zeichen hierfür waren die Teilprivatisierung der Landesbank HSH
Nordbank und die Aufweichung des Sparkassen-Bezeichnungsschutzes im
vergangenen Jahr. Aktuell sorgen der Verkauf der Landesbank
Berlin/Berliner Sparkasse, die Novellierungen der
Landes­sparkassengesetze in NRW und Hessen und die EU-Kritik an
angeblichen Wettbewerbs­verzerrungen durch Sparkassen und
Genossenschaftsbanken für weitere Angriffe auf das Geschäftsmodell der
Sparkassen. Der verlinkte Text (von Axel Troost und Martin Mathes, 17
Seiten Text, 2 Seiten Antrag, PDF) gibt einen Überblick über die
aktuel­len Privatisierungs-Entwicklungen, nachdem zuvor die Bedeutung
öffentlicher Kreditin­stitute für das Kredit- und Spargeschäft
dargestellt und Entwicklungstendenzen innerhalb des öffentlichen
Bankensektors skizziert wurden.

http://www.rosalux.de/cms/uploads/media/Sparkassen_und_Landesbanken.pdf

5. Termine/Konferenzen
———————-

Tagung „Die Bahn ist keine Ware“ am 17. und 18. März in Berlin.
http://www.bahn-ist-keine-ware.de
Am Abend findet die Premiere des Dokumentarfilms „Bahn unterm Hammer“
statt – u.a. unterstützt durch die RLS – mit anschließender
Diskussionsveranstaltung und Party. Im Berliner Filmtheater Babylon,
Berlin-Mitte (Rosa-Luxemburgstr.30), Samstag, den 17.03.07 um 20 Uhr

***

LAC2007 – die 5. Internationale Linux Audio Conference wird stattfinden
vom 22.-25. März 2007 an der TU Berlin.
„LAC2007 aims at bringing together developers and users of Linux and
open source audio software with the target of information sharing,
project discussion and music. Highlights: Public Talks and Workshops,
Concerts, Tutorials, Proceedings, Live Audio/Video Stream“
http://www.kgw.tu-berlin.de/~lac2007/index.shtml
* Free admission to all events except the concerts

***

Gut zum Programm De-Privatisierung passt die Ent-Prekarisierung –
soziale Sicherheit als öffentliches Gut und die notwendigen Kämpfe
dafür. Eine Veranstaltungsreihe dazu von fels (für eine linke
Strömung), Berlin
http://www.nadir.org/nadir/initiativ/fels/de/2007/03/352.shtml

***

Die Konferenz re:publica – http://www.re-publica.de/programm/ – greift
als Konferenz das auf, was einige unter “Web 2.0″, andere unter “Open
Source” oder “Social Media” verstehen: Soziale Netzwerke, Blogs,
Podcasts, Videocasts, Online- und Offline-Communities und -Services –
all diese Phänomene sind Themen bei re:publica ebenso wie deren
Hintergründe, die Philosophie, die Prinzipien, die rechtlichen
Grundlagen der sozialen (R)evolution im Netz.
Am 11. bis 13.4. in Berlin, Kalkscheune, Mitte.

=================

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kurz erklaert VII: Daseinsvorsorge

1. Zum Begriff „Daseinsvorsorge“

Der Begriff Daseinsvorsorge weckt verschiedene Assoziationen: „Sorge“ und „Vorsorge“ für das „Dasein“ der Menschen stehen für eine Haltung eines Gemeinwesens, das sich um Arme, Benachteiligte und Behinderte kümmert. Verbunden wird damit Solidarität und Sozialstaat. In einer staatskritischen Perspektive wird Daseinsvorsorge mit Sozialpaternalismus gleichgesetzt. Karl Jaspers sprach 1931 von der „Daseinsfürsorge“ und Ernst Forsthoff prägte den Begriff „Daseinsvorsorge“ 1938 in seiner Schrift „Die Verwaltung als Leistungsträger“. Historisch geht es um Formen staatlich organisierter Umverteilung: vom liberal – autoritären „Ordnungsstaat“ über die verschiedenen Varianten des „Leistungsstaats“ (faschistischer, liberaler und staatsozialistischer Sozialstaat) zum neoliberalen „Gewährleistungsstaat“, der in seiner radikalen Schrumpfvariante nur noch für den rechtlichen Rahmen und die Legitimation einer ansonsten privatkapitalistisch erbrachten Leistung zuständig ist.

2. Beschreibung der Ausgangssituation

Der Begriff „Daseinsvorsorge“ wird benutzt um bestimmte traditionellerweise durch den Staat erbrachte Leistungen zu charakterisieren und zu begründen. Diese Leistungen sind aus politökonomischer Perspektive die „allgemeinen Produktionsbedingungen“ des Kapitals und haben den Zweck, die Reproduktion des Gesamtkapitals zu sichern. Der bürgerliche Staat hat sie historisch dann bereit gestellt, wenn ein privates, einzelnes Kapital alleine dazu entweder nicht das nötige Vorschusskapital gehabt hatte oder wenn keine ausreichende Rendite erwartet werden konnte. Ihre konkrete Ausgestaltung ist aber immer auch zugleich das Ergebnis gesellschaftlicher Auseinandersetzungen.

Aus Sicht von spezifischen Interessens- oder Funktionsträgern der bürgerlichen Gesellschaft geht es bei der Daseinsvorsorge um „eine Leistung, deren der Bürger zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz unumgänglich bedarf.“ (BverfGE 66, 248 (258) am Beispiel der Energieversorgung). Diese Zielsetzung verbindet das Sozialstaatsprinzip des Art.20 Abs.1 GG und die Menschenwürde des Art.1 Abs.1 des GG mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art.3 GG, ohne dass allerdings hieraus ein unmittelbar einklagbares subjektives Recht auf die Gewährleistung bzw. Inanspruchnahme einer solchen Leistung entspränge.

Weder ist Daseinsvorsorge ein streng juristisch, einklagbares Recht, noch sind die damit verbundenen Kriterien dessen, was Menschenwürde und Sozialstaat ausmacht, fest und ein für alle mal bestimmbar. Massnahmen der Daseinsvorsorge sind vielmehr darauf gerichtet, entsprechend einem gegebenen Kräfteverhältnis und eines bestimmten gesellschaftlich mehrheitsfähigen Wertekonsens jene Leistungen für alle Einwohnerinnen und Einwohner zu erstellen, die für die Erhaltung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und für die Reproduktion eines je historisch verschiedenen Typs von Arbeitskraft notwendig sind.

Veränderungen in der Daseinsvorsorge bedeuten daher immer Veränderung von Machtverhältnissen oder vollziehen die Veränderung von Machtverhältnissen nach. Was zu den Leistungen der Daseinsvorsorge zählt und wer diese Leistungen in Anspruch nehmen kann, ist sowohl das Ergebnis gesellschaftlicher und politischer Auseinandersetzungen als auch des bestehenden Wertekanons. Daseinsvorsorge hat also immer ein historisches Moment und wird immer durch ein gegebenes Kräfteverhältnis bestimmt. Der Begriff der Daseinsvorsorge hat somit immer einen politischen Inhalt, er ist nie wertfrei. Mit der Bestimmung dessen, was öffentliche Daseinsvorsorge aus der jeweiligen Sicht sein soll, werden immer bestimmte soziale Interessen in der Gesellschaft begünstigt, bestehende gemeinsame Interessen verschiedener sozialer Gruppen ggf. gestärkt, die Spielräume bestimmter sozialer Gruppen erweitert bzw. eingeengt.

3. Eigenen Anspruch formulieren

Da „Daseinsvorsorge“ kein eindeutig und allgemeingültig zu bestimmender Begriff ist, sondern Resultat historisch wandelbarer gesellschaftlicher Kräfteverhältnisse, sollte man sich bewußt darauf festlegen, woraus Daseinsvorsorge besteht und wie sie beschaffen sein soll, statt vermeintlich objektive Definitionen zu suchen. Zunächst muss man sich aber darauf verständigen, ob man an diesem Begriff überhaupt festhalten will. Zum einen legt er mit der paternalistischen Konnotation eine staatliche Zuständigkeit für die Bereitstellung nahe, wo noch gar nicht ausgemacht ist, ob dies die geeignetste Form ist und nicht private bzw. zivilgesellschaftliche (z.B. genossenschaftliche, selbstorganisierte) Formen vorzuziehen wären. Zum anderen erfasst er bestimmte Anforderungen nicht. Der Begriff „öffentliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ ist wenn auch etwas umständlich, so doch sprachpolitisch geeigneter, da er andere Akzente setzt (und schließt damit auch an den Sprachgebrauch an, der sich in anderen europäischen Ländern entwickelt hat, wie „General Interest Services“, „universal service“, „public service“, „Service public“, „Service d`intérêt général“, Servicizop pubblico“, „Servicios de interes general“).

Zu „Öffentlich und allgemein“:

∑ „Öffentliche Dienstleistung“ beschreibt den Charakter des Zugangs, also ein Gut, dass allen offen steht, ist somit öffentlich. Von „allgemeinem Interesse“ meint, dass es im allgemeinen Interesse liegt, dass ein Gut als öffentliche Dienstleistung zur Verfügung gestellt wird
∑ Letzteres verweist darauf, dass über die Art und Weise der Bereitstellung Aushandlungen stattfinden sollen. Diese sollten immer stattfinden im Interessenviereck von (1) Allgemeinheit, (2) Nutzer/innen einer Leistung, (3) der diese erbringenden Arbeitnehmer/innen und der (4) Entscheidungskörperschaft (Bevölkerung, Parlament)
∑ Für die Aushandlung gibt es einen öffentlichen Raum bzw. wird dieser geschaffen. Hier können diese Interessen artikuliert, Interessenskonflikte problematisiert und konsensuale Lösungen gefunden werden. Dadurch soll eine andere (demokratische und öffentliche) Art des Austragens von Interessenkonflikten ermöglicht werden, als es mit einer privaten Leistungserbringung möglich ist

Bevor darüber diskutiert werden kann, ob eine Leistung von allgemeinem Interesse von einem privaten oder einem staatlichen Akteur zur Verfügung gestellt werden soll, müssen diese an drei grundsätzlichen Anforderungen gemessen werden:

∑ der menschenrechtliche Grundqualität nach betreffen sie grundlegende Leistungen und Dienste, „deren der Bürger zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz unumgänglich bedarf.“

∑ sozial müssen sie so ausgestaltet sein, dass sie dazu beitragen, die Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben zu befördern („Empowerment“); sie zielen daher auf Einschluss statt Ausschluss und sollen deshalb diskriminierungsfreien Zugang ermöglichen; es geht hier um kontinuierliche Versorgungssicherheit durch flächendeckende räumliche und soziale Erreichbarkeit von Leistungen bei hoher Servicequalität zu erschwinglichen Preisen und gleichmäßigen qualitativen Bedingungen (Abbau regionaler Ungleichgewichte mit dem Ziel, eine Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu erreichen – Gleichheitsprinzip), unabhängig von der Rentabilität des Versorgungsunternehmens („keine vordringliche Absicht der Gewinnerzielung“); eine besondere Rolle spielt die sozial und ökologisch verantwortungsvolle Gestaltung der Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitsbedingungen, die Sicherung zukunftsbeständiger Entwicklung und eines hohen Niveaus bei Umwelt- und Verbraucherschutz

∑ die unmittelbare Zufriedenstellung durch die Inanspruchnahme von Gütern und Dienstleistungen ist nicht der alleinige Beurteilungsmaßstab für diese Leistungen, denn ihre Nutzer/innen sind nicht nur KonsumentInnen, sondern zugleich Mitglieder eines politischen Gemeinwesens; es geht also auch um demokratische Mitwirkung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Nutzerinnen und Nutzer der öffentlichen Dienstleistungen bei deren Gestaltung und Ergebnisbewertung (Qualitätskontrolle) sowie um Transparenz und Kontrolle bei den technischen und finanziellen Ergebnissen; vollständige Transparenz der Entgelte und Vertragsbedingungen; Kontrollmechanismen für die kommunalen Vertretungen; Schaffung von unabhängigen Regulierungsinstanzen sowie von Rechtsmitteln und Streitschlichtungsmechanismen.

Was heißt Zugang?

Im Kriterium des universellen, gleichen Zugangs für alle drückt sich die Allgemeinwohlbindung einer Leistung oder eines Dienstes aus. Gegenüber dem neoliberalen Zeitgeist heißt das für uns auch, dass es einen freien, für die NutzerInnen oder bestimmte Gruppen von NutzerInnen kostenlosen Zugang zu bestimmten öffentlichen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse geben sollte. Soweit öffentliche Dienstleistungen gegen Entgelt angeboten werden, muss sich deren Höhe sowohl an ökonomischen wie auch an sozialen Maßstäben messen, die ihrerseits politisch ausgehandelt werden.

Der Kreis der hier betrachteten Leistungen hängt immer von den Möglichkeiten der Umverteilung, also vom Umfang der Steuereinnahmen bzw. anderer Einnahmen des Staates, ab; insofern können diese Dienstleistungen nicht unabhängig von der generellen ökonomischen Leistungsfähigkeit der Gesellschaft und den politisch bestimmten Umverteilungsspielräumen gestaltet werden. Der Kampf um den Zugang zu Gütern sollte daher immer einhergehen mit dem Kampf um eine Erweiterung des Haushaltsbudgets. Die Herausforderung besteht darin, in einer demokratischen Debatte Prioritäten zu setzen. Man braucht eine gesellschaftliche Debatte über politische Zielstellungen, bestimmte öffentliche Dienstleistungen im allgemeinen Interesse für alle frei (d.h. kostenfrei) zugänglich zu machen. Der Wert von Gütern muss (auch) politisch kommuniziert werden.

4. Fazit

Für die Linkspartei ist der Begriff „öffentliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ verbunden mit zwei spezifischen Unterscheidungsmerkmalen:
∑ einem konsequenten Demokratieansatz und Emanzipation – weg von der Gewährleistung („Fürsorge“) hin zu Ansprüchen und Rechten.
∑ einer sozialen Dimension (soziale Gerechtigkeit, Solidarität). Die Frage, ob eine Leistung über den Markt und wirtschaftlich erbracht wird, ist keineswegs der entscheidende Maßstab.
Ausgehend von den hier entwickelten eigenen Ansprüchen an die Gestaltung öffentlicher Daseinsvorsorge bzw. öffentlicher Dienstleistungen von allgemeinem Interesse ergeben sich entsprechende Anforderungen
– an die Unternehmen, die diese Leistungen erbringen,
– an den öffentlichen Dienst als einen anderen möglichen Erbringer der Leistungen
– an die Gestaltung der Beziehungen (ggf. Vertragsbeziehungen) zwischen öffentlicher Hand und den Leistungserbringern.
Bei der Entwicklung von Positionen zum öffentlichen Eigentum bildet das jeweilige Konzept öffentlicher Dienstleistungen von allgemeinem Interesse eine der Grundlagen.

(P. Brangsch, S. Nuss, R. Rilling – 30.04.2007)

pdf-Version dieser Begriffklärung:

Eigentum according to FAS

Und mit folgendem Diskurs zementieren die Konservativen die Idee vom Eigentum. Hier die eher platte Version der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung:

Warum und wozu verpflichtet Eigentum?
Von Rainer Hank (FAS 8.4.07 S.54)

„Mein“ und „Dein“ sind gar nicht so leicht auseinanderzuhalten. Wäre es einfach, würden die Kinder im Sandkasten nicht so laut brüllen. Und manche Leute meinen, die Welt wäre besser und gerechter, wenn es die Unterscheidung von „Mein“ und „Dein“ gar nicht gäbe. Dann stünde allen Menschen alles gleichermaßen zur Verfügung, gemäß ihren Bedürfnissen.

Historisch jedenfalls gehört die Vorstellung privaten Eigentums spätestens seit der jüngeren Steinzeit zu den Grundüberzeugungen vieler Völker. Kleider, Schmuck und Waffen, Dinge also, die für die persönliche Existenz eines Menschen unentbehrlich sind, stehen nicht beliebig jedermann zur Verfügung. Das persönliche Eigentum wurde für so wichtig angesehen, dass es den Menschen mit in ihr Grab gegeben wurde (was wiederum die Voraussetzung dafür ist, dass Archäologen etwas über die Geschichte des Eigentums wissen können).

Aber was ist eigentlich Eigentum? Der physikalische oder geistige Gegenstand selbst kann es nicht sein. Denn der Apfel in meiner Hand oder der Satz, den ich gerade schreibe, könnte ja von anderen geklaut sein. Und der Ring an meinem Finger könnte längst verpfändet sein. Der Begriff des Eigentums ist abstrakter, als er scheint. Die überzeugendste Definition stammt von dem französischen Ökonomen Frédéric Bastiat (1801 bis 1850). Danach ist Eigentum eine Rechtsbeziehung zwischen Personen in Bezug auf Sachen. In einem Haus, welches mir gehört, habe ich das Recht, zu beherbergen, wen ich will (oder nicht). Eine Aktie, die mein Eigentum ist, gibt mir das Recht, die Dividende zu kassieren, die sie abwirft. Und sie gibt mir zugleich die Möglichkeit, das Papier an andere zu verkaufen, wenn ich mit der Kursentwicklung nicht mehr zufrieden bin. Eigentum regelt Besitzansprüche und verleiht Anrechte. Was will man mehr in einem Rechtsstaat?

Kein Wunder, dass das Recht auf privates Eigentum sowohl den neuzeitlichen Staat begründet als auch den Kapitalismus ermöglicht. Nach John Locke (1632 bis 1704) vereinigen sich die Menschen nur deshalb zu einem Staat, um gegenseitig ihr Leben, ihre Freiheit und ihre Güter zu sichern. Wer, wenn nicht der Staat, sollte mittels Polizei und Gefängnissen eine Eigentumsordnung garantieren, wenn in einem Land Diebe und Plünderer umgehen? Das Privateigentum ist ein Recht menschlicher Freiheitsausübung, welches die Menschen selbst nur durch den Staat sichern können.

Doch es ist verflixt: Als Garant der freiheitlichen Eigentumsordnung nimmt der Staat sich zugleich das Recht heraus, in das Eigentum seiner Bürger empfindlich und mit Zwang einzugreifen. Denn nichts anderes als eine (Teil-)Enteignung bedeutet es, wenn der Fiskus den Bürgern ihr Geld wegnimmt und diesen Gewaltakt verharmlosend Steuern nennt. Würde der Staat ihnen sämtliche Früchte des Erfolgs wegsteuern, hätte er sich freilich auch die eigene Existenzgrundlage untergraben. Jeder Anreiz der Menschen, ihr Eigentum zu mehren, wäre dahin.

Das zeigt: Die Erwartung, von seinem Kapital einen Profit zu erhalten, die wichtigste Triebfeder einer Marktwirtschaft, beruht auf dem Recht auf Privateigentum. Nur wo Eigentum rechtlich garantiert wird, sind Menschen bereit, Ideen umzusetzen, Geld zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen. Eigentum schaffe Wohlstand, wusste schon Adam Smith (1723 bis 1790). Wo Eigentum nichts gilt, wäre unternehmerisches Handeln töricht.

Der peruanische Ökonom Herando de Soto fügt hinzu: „Privateigentum fördert per se das Gemeinwohl.“ Eine Marktwirtschaft braucht nicht nur Geld, sie braucht auch eine Rechtsordnung, sonst kommt sie nicht in Schwung. Zum Beweis deutet de Soto auf die Länder der Dritten Welt, wo zwar häufig Kapital in beträchtlichem Umfang vorhanden ist, aber das Vertrauen fehlt, dass unternehmerisches Handeln sich lohnt.

Eigentum verpflichtet die Menschen, ihre Freiheitsrechte aktiv umzusetzen. Doch der Satz „Eigentum verpflichtet“ wird in Deutschland zumeist ganz anders gedeutet. Im Grundgesetz stehen in Artikel 14 jene Sätze, die jeder Schüler im Sozialkundeunterricht lernt: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Doch was ist damit gemeint? Ist dem Wohl der Allgemeinheit durch einen Spitzensatz der Einkommensteuer von 42 Prozent Genüge getan? Braucht es eine zusätzliche Reichensteuer? Müssen die Vorstandsgehälter durch ein Gesetz gekappt werden? Oder müssen gar Schlüsselindustrien sozialisiert werden?

Unter Berufung auf das Allgemeinwohl ist alles möglich. Denn Allgemeinwohl ist ein Wieselwort, in das sich alles hineininterpretieren lässt. Das Privateigentum konnte hierzulande noch nie ganz sicher sein. Immer drohte die Enteignung – vermeintlich im Interesse übergeordneter Gemeinwohlinteressen. Die Väter des Grundgesetzes stemmten sich gegen Vorstellungen der Kommunisten, wonach der Missbrauch des Eigentums zur Begründung wirtschaftlicher und politischer Macht bereits ein Anlass zur Enteignung hätte sein können. Aber den latenten Sozialismus der Gemeinwohlorientierung wollten 1948 auch die Konservativen nicht tilgen.

Auch das hat historische Gründe. Im Gegensatz zum römischen Recht, das einen strengen Begriff des Privateigentums kennt, hielten die nördlich der Alpen lebenden Germanen lange am Familieneigentum und Gemeindeeigentum fest. Im Familieneigentum stand die Hufe (huba), zu der die Wohngebäude mit Zubehör und Ackerfläche gehörten, während Brachland, Weide und Gewässer als Allmende im Eigentum der Gemeinde allen zugleich zur Verfügung standen.

„Die Kritik an einer liberalen Eigentumsordnung gehört in Deutschland zum Arsenal antiwestlicher Effekte“, sagt Verfassungsrichter Udo Di Fabio. Warum? Weil das Recht auf Privateigentum für viele Menschen die Sünde der Ungleichheit in die Wirtschafts- und Sozialordnung gebracht hat. Wer an die Utopien von Jean-Jacques Rousseau glaubt, wonach im Urzustand alle Menschen gleich waren, für den setzt mit der ungleichen Verteilung von Grund und Boden die Abstiegsgeschichte der Zivilisation ein. Kein Wunder, dass kommunistische Träume das abendländische Denken seit dem Urchristentum beherrschen. Wo die Menschen diese Utopien umsetzten, ging immer alles schief: Das Eigentum war nichts mehr wert, und der Wohlstand schwand dahin.