Die Herrschenden brechen ihr eigenes Recht – weil sie es können…

troika_copDie Kürzungsmaßnahmen im Rahmen der sogenannten Troika aus Europäischer Kommission, Internationalem Währungsfonds (IWF) und Europäischer Zentralbank (EZB) greifen tief in das Haushaltsrecht der Mitgliedstaaten ein, beschneiden Arbeits-, Sozial- und Streikrechte, machen direkte Vorgaben zu Lohn- und Rentenniveaus oder dem Umbau der Sozialsysteme, verordnen Privatisierungen. Mit der Durchsetzung und Überwachung dieser Austeritätsmaßnahmen (sogenannte Memoranda of Understanding mit den entsprechenden «Programmländern»), die im Gegenzug zu den «Hilfskrediten» die Zahlungsfähigkeit der Krisenländer vermeintlich sichern sollen, verstößt die Troika gegen Grund- und Menschenrechte (z. B. das Recht auf Tarifautonomie oder das Recht auf Gesundheitsversorgung) sowie – zumindest die Unionsorgane Kommission und EZB – gegen europäisches Recht. Vor allem aber überschreitet die EZB in vielfacher Hinsicht ihr Mandat.

Diesen Zusammenhang von Rechtsbrüchen im Rahmen des Krisenmanagements beleuchtet ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers und Juraprofessors (Uni Bielefeld) Andreas Fisahn. Steffen Kommer und Andreas Fischer-Lescano haben kürzlich ebenfalls ein Gutachten im Auftrag der Arbeiterkammer Wien zur grund- und menschenrechtlichen Problematik der Austeritätspolitiken vorgelegt. Lukas Oberndorfer stellt heraus, dass es sich hierbei keineswegs um vorübergehende Inkohärenzen angesichts schneller Handlungsnotwendigkeiten handelt, sondern um eine neue strategische Ausrichtung.

Armut und existenzielle Perspektivlosigkeit als Flucht- und Migrationsgründe

Armut und MigrationWarum werden Armut und existenzielle Perspektivlosigkeit nicht als Flucht- und Migrationsgründe in Europa anerkannt? Dem mit dieser Leitfrage verbundenen Fragenbündel will das Grundrechtekomitee mit einem Studientag nachgehen. Weltweit versuchen Millionen von Menschen unerträglichen Lebensbedingungen, die durch Armut, Zerstörung der Umwelt und der wirtschaftlichen Lebensgrundlagen und Gewalt bestimmt sind, zu entkommen. Die Chancen für diejenigen, die aus den Randzonen der Globalisierung migrieren, in einem europäischen Land Aufnahme zu finden, sind äußerst gering. Denn „Armut und Zukunftslosigkeit“ werden nicht als legitime Fluchtgründe anerkannt. Die europäischen Staaten behalten sich zudem das Recht vor, darüber zu entscheiden, wer in ihr Land einreisen, sich dort aufhalten und niederlassen darf und wer nicht. Diese „Staatensouveränität“ und ihre zugehörige „Staatsbürgerschaft“ sind Teil der Produktionsbedingungen „illegaler Migration“, die in Europa zugleich aufwendig und folgenreich bekämpft wird.

StudientagFlyer und Programm (PDF)
Sonntag, 29. September 2013 | 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Frankfurt | Heinrich-Heine-Str. 3 | SAALBAU Frankfurt-Nied | Clubraum 5