kurz erklaert VII: Daseinsvorsorge

1. Zum Begriff „Daseinsvorsorge“

Der Begriff Daseinsvorsorge weckt verschiedene Assoziationen: „Sorge“ und „Vorsorge“ für das „Dasein“ der Menschen stehen für eine Haltung eines Gemeinwesens, das sich um Arme, Benachteiligte und Behinderte kümmert. Verbunden wird damit Solidarität und Sozialstaat. In einer staatskritischen Perspektive wird Daseinsvorsorge mit Sozialpaternalismus gleichgesetzt. Karl Jaspers sprach 1931 von der „Daseinsfürsorge“ und Ernst Forsthoff prägte den Begriff „Daseinsvorsorge“ 1938 in seiner Schrift „Die Verwaltung als Leistungsträger“. Historisch geht es um Formen staatlich organisierter Umverteilung: vom liberal – autoritären „Ordnungsstaat“ über die verschiedenen Varianten des „Leistungsstaats“ (faschistischer, liberaler und staatsozialistischer Sozialstaat) zum neoliberalen „Gewährleistungsstaat“, der in seiner radikalen Schrumpfvariante nur noch für den rechtlichen Rahmen und die Legitimation einer ansonsten privatkapitalistisch erbrachten Leistung zuständig ist.

2. Beschreibung der Ausgangssituation

Der Begriff „Daseinsvorsorge“ wird benutzt um bestimmte traditionellerweise durch den Staat erbrachte Leistungen zu charakterisieren und zu begründen. Diese Leistungen sind aus politökonomischer Perspektive die „allgemeinen Produktionsbedingungen“ des Kapitals und haben den Zweck, die Reproduktion des Gesamtkapitals zu sichern. Der bürgerliche Staat hat sie historisch dann bereit gestellt, wenn ein privates, einzelnes Kapital alleine dazu entweder nicht das nötige Vorschusskapital gehabt hatte oder wenn keine ausreichende Rendite erwartet werden konnte. Ihre konkrete Ausgestaltung ist aber immer auch zugleich das Ergebnis gesellschaftlicher Auseinandersetzungen.

Aus Sicht von spezifischen Interessens- oder Funktionsträgern der bürgerlichen Gesellschaft geht es bei der Daseinsvorsorge um „eine Leistung, deren der Bürger zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz unumgänglich bedarf.“ (BverfGE 66, 248 (258) am Beispiel der Energieversorgung). Diese Zielsetzung verbindet das Sozialstaatsprinzip des Art.20 Abs.1 GG und die Menschenwürde des Art.1 Abs.1 des GG mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art.3 GG, ohne dass allerdings hieraus ein unmittelbar einklagbares subjektives Recht auf die Gewährleistung bzw. Inanspruchnahme einer solchen Leistung entspränge.

Weder ist Daseinsvorsorge ein streng juristisch, einklagbares Recht, noch sind die damit verbundenen Kriterien dessen, was Menschenwürde und Sozialstaat ausmacht, fest und ein für alle mal bestimmbar. Massnahmen der Daseinsvorsorge sind vielmehr darauf gerichtet, entsprechend einem gegebenen Kräfteverhältnis und eines bestimmten gesellschaftlich mehrheitsfähigen Wertekonsens jene Leistungen für alle Einwohnerinnen und Einwohner zu erstellen, die für die Erhaltung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und für die Reproduktion eines je historisch verschiedenen Typs von Arbeitskraft notwendig sind.

Veränderungen in der Daseinsvorsorge bedeuten daher immer Veränderung von Machtverhältnissen oder vollziehen die Veränderung von Machtverhältnissen nach. Was zu den Leistungen der Daseinsvorsorge zählt und wer diese Leistungen in Anspruch nehmen kann, ist sowohl das Ergebnis gesellschaftlicher und politischer Auseinandersetzungen als auch des bestehenden Wertekanons. Daseinsvorsorge hat also immer ein historisches Moment und wird immer durch ein gegebenes Kräfteverhältnis bestimmt. Der Begriff der Daseinsvorsorge hat somit immer einen politischen Inhalt, er ist nie wertfrei. Mit der Bestimmung dessen, was öffentliche Daseinsvorsorge aus der jeweiligen Sicht sein soll, werden immer bestimmte soziale Interessen in der Gesellschaft begünstigt, bestehende gemeinsame Interessen verschiedener sozialer Gruppen ggf. gestärkt, die Spielräume bestimmter sozialer Gruppen erweitert bzw. eingeengt.

3. Eigenen Anspruch formulieren

Da „Daseinsvorsorge“ kein eindeutig und allgemeingültig zu bestimmender Begriff ist, sondern Resultat historisch wandelbarer gesellschaftlicher Kräfteverhältnisse, sollte man sich bewußt darauf festlegen, woraus Daseinsvorsorge besteht und wie sie beschaffen sein soll, statt vermeintlich objektive Definitionen zu suchen. Zunächst muss man sich aber darauf verständigen, ob man an diesem Begriff überhaupt festhalten will. Zum einen legt er mit der paternalistischen Konnotation eine staatliche Zuständigkeit für die Bereitstellung nahe, wo noch gar nicht ausgemacht ist, ob dies die geeignetste Form ist und nicht private bzw. zivilgesellschaftliche (z.B. genossenschaftliche, selbstorganisierte) Formen vorzuziehen wären. Zum anderen erfasst er bestimmte Anforderungen nicht. Der Begriff „öffentliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ ist wenn auch etwas umständlich, so doch sprachpolitisch geeigneter, da er andere Akzente setzt (und schließt damit auch an den Sprachgebrauch an, der sich in anderen europäischen Ländern entwickelt hat, wie „General Interest Services“, „universal service“, „public service“, „Service public“, „Service d`intérêt général“, Servicizop pubblico“, „Servicios de interes general“).

Zu „Öffentlich und allgemein“:

∑ „Öffentliche Dienstleistung“ beschreibt den Charakter des Zugangs, also ein Gut, dass allen offen steht, ist somit öffentlich. Von „allgemeinem Interesse“ meint, dass es im allgemeinen Interesse liegt, dass ein Gut als öffentliche Dienstleistung zur Verfügung gestellt wird
∑ Letzteres verweist darauf, dass über die Art und Weise der Bereitstellung Aushandlungen stattfinden sollen. Diese sollten immer stattfinden im Interessenviereck von (1) Allgemeinheit, (2) Nutzer/innen einer Leistung, (3) der diese erbringenden Arbeitnehmer/innen und der (4) Entscheidungskörperschaft (Bevölkerung, Parlament)
∑ Für die Aushandlung gibt es einen öffentlichen Raum bzw. wird dieser geschaffen. Hier können diese Interessen artikuliert, Interessenskonflikte problematisiert und konsensuale Lösungen gefunden werden. Dadurch soll eine andere (demokratische und öffentliche) Art des Austragens von Interessenkonflikten ermöglicht werden, als es mit einer privaten Leistungserbringung möglich ist

Bevor darüber diskutiert werden kann, ob eine Leistung von allgemeinem Interesse von einem privaten oder einem staatlichen Akteur zur Verfügung gestellt werden soll, müssen diese an drei grundsätzlichen Anforderungen gemessen werden:

∑ der menschenrechtliche Grundqualität nach betreffen sie grundlegende Leistungen und Dienste, „deren der Bürger zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz unumgänglich bedarf.“

∑ sozial müssen sie so ausgestaltet sein, dass sie dazu beitragen, die Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben zu befördern („Empowerment“); sie zielen daher auf Einschluss statt Ausschluss und sollen deshalb diskriminierungsfreien Zugang ermöglichen; es geht hier um kontinuierliche Versorgungssicherheit durch flächendeckende räumliche und soziale Erreichbarkeit von Leistungen bei hoher Servicequalität zu erschwinglichen Preisen und gleichmäßigen qualitativen Bedingungen (Abbau regionaler Ungleichgewichte mit dem Ziel, eine Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu erreichen – Gleichheitsprinzip), unabhängig von der Rentabilität des Versorgungsunternehmens („keine vordringliche Absicht der Gewinnerzielung“); eine besondere Rolle spielt die sozial und ökologisch verantwortungsvolle Gestaltung der Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitsbedingungen, die Sicherung zukunftsbeständiger Entwicklung und eines hohen Niveaus bei Umwelt- und Verbraucherschutz

∑ die unmittelbare Zufriedenstellung durch die Inanspruchnahme von Gütern und Dienstleistungen ist nicht der alleinige Beurteilungsmaßstab für diese Leistungen, denn ihre Nutzer/innen sind nicht nur KonsumentInnen, sondern zugleich Mitglieder eines politischen Gemeinwesens; es geht also auch um demokratische Mitwirkung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Nutzerinnen und Nutzer der öffentlichen Dienstleistungen bei deren Gestaltung und Ergebnisbewertung (Qualitätskontrolle) sowie um Transparenz und Kontrolle bei den technischen und finanziellen Ergebnissen; vollständige Transparenz der Entgelte und Vertragsbedingungen; Kontrollmechanismen für die kommunalen Vertretungen; Schaffung von unabhängigen Regulierungsinstanzen sowie von Rechtsmitteln und Streitschlichtungsmechanismen.

Was heißt Zugang?

Im Kriterium des universellen, gleichen Zugangs für alle drückt sich die Allgemeinwohlbindung einer Leistung oder eines Dienstes aus. Gegenüber dem neoliberalen Zeitgeist heißt das für uns auch, dass es einen freien, für die NutzerInnen oder bestimmte Gruppen von NutzerInnen kostenlosen Zugang zu bestimmten öffentlichen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse geben sollte. Soweit öffentliche Dienstleistungen gegen Entgelt angeboten werden, muss sich deren Höhe sowohl an ökonomischen wie auch an sozialen Maßstäben messen, die ihrerseits politisch ausgehandelt werden.

Der Kreis der hier betrachteten Leistungen hängt immer von den Möglichkeiten der Umverteilung, also vom Umfang der Steuereinnahmen bzw. anderer Einnahmen des Staates, ab; insofern können diese Dienstleistungen nicht unabhängig von der generellen ökonomischen Leistungsfähigkeit der Gesellschaft und den politisch bestimmten Umverteilungsspielräumen gestaltet werden. Der Kampf um den Zugang zu Gütern sollte daher immer einhergehen mit dem Kampf um eine Erweiterung des Haushaltsbudgets. Die Herausforderung besteht darin, in einer demokratischen Debatte Prioritäten zu setzen. Man braucht eine gesellschaftliche Debatte über politische Zielstellungen, bestimmte öffentliche Dienstleistungen im allgemeinen Interesse für alle frei (d.h. kostenfrei) zugänglich zu machen. Der Wert von Gütern muss (auch) politisch kommuniziert werden.

4. Fazit

Für die Linkspartei ist der Begriff „öffentliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ verbunden mit zwei spezifischen Unterscheidungsmerkmalen:
∑ einem konsequenten Demokratieansatz und Emanzipation – weg von der Gewährleistung („Fürsorge“) hin zu Ansprüchen und Rechten.
∑ einer sozialen Dimension (soziale Gerechtigkeit, Solidarität). Die Frage, ob eine Leistung über den Markt und wirtschaftlich erbracht wird, ist keineswegs der entscheidende Maßstab.
Ausgehend von den hier entwickelten eigenen Ansprüchen an die Gestaltung öffentlicher Daseinsvorsorge bzw. öffentlicher Dienstleistungen von allgemeinem Interesse ergeben sich entsprechende Anforderungen
– an die Unternehmen, die diese Leistungen erbringen,
– an den öffentlichen Dienst als einen anderen möglichen Erbringer der Leistungen
– an die Gestaltung der Beziehungen (ggf. Vertragsbeziehungen) zwischen öffentlicher Hand und den Leistungserbringern.
Bei der Entwicklung von Positionen zum öffentlichen Eigentum bildet das jeweilige Konzept öffentlicher Dienstleistungen von allgemeinem Interesse eine der Grundlagen.

(P. Brangsch, S. Nuss, R. Rilling – 30.04.2007)

pdf-Version dieser Begriffklärung:

Die Frankfurter Rundschau aeussert sich kritisch zu PPP im allgemeinen

„Public-Private-Partnership“ – Partnerschaftliche Zusammenarbeit von Öffentlicher Hand und Privatwirtschaft wird als wundersames Heilmittel gegen die öffentliche Verschuldung und die binnenwirtschaftliche Stagnation propagiert. Stadtkämmerer und Finanzminister atmen auf, weil sie dem Ziel schuldenfreier Haushalte näher rücken, Baufirmen und Elektrokonzerne wittern neue Märkte in den Sektoren öffentlicher Güter, die ihnen bisher verschlossen waren. Faszinierend wirkt die Verheißung, das neue Zusammenspiel sei bürgerfreundlicher, kostengünstiger und leistungsstärker.

Devise Heilmittel
VON FRIEDHELM HENGSBACH

Die Spielarten der Zusammenarbeit sind bunt und schillernd: Öffentliche Einrichtungen werden an Private verkauft, Gebäude werden von Investoren errichtet und von der Kommune gemietet, Investoren kaufen städtische Betriebe und lassen sie von der Kommune zurück mieten, die öffentliche Verwaltung gliedert Tochterfirmen aus, der Staat vergibt Lizenzen an private Betreiber.
Ist die Euphorie für die verheißungsvolle Kooperation von Staat und Privatwirtschaft gerechtfertigt? Nein, erklärt das Fernsehmagazin „Monitor“, nachdem es im Herbst 2006 aufdeckte, dass die Bundesministerien in den vergangenen vier Jahren für 100 Mitarbeiter von Industriekonzernen und Großbanken eigene Büros mit Durchwahl eingerichtet hatten. Diese waren sogar bei der Vorbereitung von Gesetzesvorlagen beteiligt, während sie von den Privatfirmen bezahlt wurden. Die Redakteure von „Monitor“ haben für ihre Recherchen zur Lobbyarbeit im Dunstkreis von Korruption den Adolf-Grimme-Fernsehpreis 2007 erhalten.
Zu einem durchweg negativen Urteil über gängige Formen der privat-öffentlichen Zusammenarbeit kommt auch Werner Rügemer, stellvertretender Vorstandssitzender von „Business Crime Control“, einer Bürger- und Menschenrechtsorganisation gegen Wirtschaftsverbrechen. Er weist nach, dass die ursprünglichen Versprechen einer Privatisierung öffentlicher Aufgaben, etwa die Stabilität der Gas-, Strom- und Wasserpreise nicht eingehalten werden. Die Kosten werden auf die Beschäftigten abgewälzt, ihre Arbeit wird verdichtet, ihr Lohn gekürzt und ihre Arbeitszeit verlängert.

Geheime Verträge
Bei der Bahn, Post und Telekom ist zu sehen, wie Leistungen, die allen Bürgern zugänglich waren, gestrichen werden, während globale Expansion und selektive Bedienung kaufkräftiger Kunden erstes Ziel sind. Die meisten Verträge unterliegen der Geheimhaltung oder sind selbst für Abgeordnete, die entscheiden, undurchsichtig. Deshalb ist die Flucht der Privatfirmen aus der Haftung für Folgekosten normal.
Wie kann verhindert werden, dass die Öffentliche Hand über den Tisch gezogen wird? Die Verträge müssen auf gleicher Augenhöhe und öffentlich ausgehandelt werden. Die Kalkulation sollte auch unter dem „langen Schatten der Zukunft“ stimmen. Eine Sperrklinke gegen die Vermarktung menschlicher Arbeit ist einzubauen. Gesellschaftliche Risiken sollten weiterhin solidarisch abgesichert sein.
Dass Profite in die privaten Kassen fließen, während ein Großteil der Folgekosten auf die Allgemeinheit abgewälzt wird, ist nicht vertretbar. Ein gleicher Zugang zu den Grundgütern: Arbeit, Mindesteinkommen, Gesundheit, Bildung, Mobilität und Kommunikation für alle unabhängig von der Kaufkraft gehören zur Lebensqualität demokratischer Gesellschaften.

Bisher groesstes PPP-Projekt in Europa

Herkules heißt das Projekt von IBM und Siemens mit der Bundeswehr, mit dem versucht werden soll, die IT-Landschaft im deutschen Militär zu vereinheitlichen. Es soll einen Meilenstein bilden auf dem Weg zur Verbetriebswirtschaftlichung von Steuerungsabläufen in der Bundeswehr und gilt als derzeit größtes PPP-Projekt in Europa (vgl. Wikipedia).
(Das Foto zeigt glückliche Menschen, die gerade mehr als 7 Milliarden Euro öffentlicher Gelder für den privat-profitablen Ausbau militärischer Infrastruktur verschoben haben.)

Kommunale Krankenhaeuser sind zukunftsfaehig – Ein Vergleich mit privaten Kliniken

Aus dem Vorwort der Broschüre:

„Das deutsche Krankenhauswesen beruht seit Jahrzehnten auf dem Nebeneinander von Krankenhäusern, die drei Trägergruppen zuzuordnen sind. Diese sind

  • öffentliche, das heißt überwiegend kommunale oder von anderen öffentlichen
    Körperschaften getragene Krankenhäuser;

  • freigemeinnützige, das heißt von religiösen, kirchlichen, humanitären oder sozialen
    Trägern geführte Krankenhäuser;

  • Privatkliniken, die von ihren Eigentümern nach erwerbswirtschaftlichen
    Grundsätzen betrieben werden.

Diese Trägervielfalt, verbunden mit dem Sicherstellungsauftrag der Länder und Kommunen für die Krankenhausversorgung, hat in Deutschland zu einem flächendeckenden, leistungsstarken Versorgungssystem geführt.

Kommunale Krankenhäuser stellen bislang den größten Anteil in der Gruppe der öffentlichen Krankenhäuser. Zunehmend drängen aber private Betreiberketten in den „Krankenhausmarkt“ und übernehmen dabei auch kommunale Krankenhäuser. Immer häufiger findet man in den Medien entsprechende Meldungen über die Veräußerung kommunaler Krankenhäuser an Private. Dabei wird in der öffentlichen Meinung, forciert durch die Äußerung mancher Beratungsfirma oder von Vertretern privater Klinikbetreiberketten, sehr häufig das Bild vermittelt, private Krankenhäuser seien per se zugleich kostengünstiger und patientenorientierter. Die finanzielle Schieflage des Gesundheitswesens und die damit einhergehenden Nöte der Kliniken tun ein Übriges hierzu. Vor diesem Hintergrund wird an die kommunalen Krankenhäuser und ihre Träger häufig die Frage nach ihrer Zukunftsfähigkeit gerichtet.

Mit dieser Broschüre aus der Feder von Dr. Johannes Kramer wollen der Deutsche Städtetag und die Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag (EKK) einen Diskussionsbeitrag zur zukünftigen Entwicklung und Bedeutung kommunaler Krankenhäuser leisten. Natürlich kann und soll dabei nicht abschließend zur Frage einer möglichen Privatisierung Stellung genommen werden. Diese Frage kann nur vom jeweiligen Träger aufgrund der örtlichen Gegebenheiten beantwortet werden. Wir möchten aber aufzeigen, dass es sinnvoll und lohnend ist, das Unternehmen Krankenhaus in eigener kommunaler Verantwortung fit für den Wettbewerb zu machen.“

Warum die Regierung in Pakistan so "stabil" ist

erklärt sich nicht nur mit Nuklear- und Talibanargumenten. Der Minister für Privatisierung und Investitionen Zahid Hamid erklärte am 10. April 2007 wie nach dem Lehrbuch, dass „Privatisierung, Deregulierung und Liberalisierung die Ecksteine der ökonomischen Reformen“ der Regierung Musharraf seien. In dessen Regierungszeit von 1999 bis 2006 seien von der Privatisierungskommission Privatisierungserlöse in Höhe von 6 Mrd Dollar erzielt worden.“This is indicative not only of the high priority attached to the privatization policy , but the successful manner in which it has been implemented by the present government (…) government has no business to do business” erklärte der Minister. In den letzten 5 Jahren seien die Investitionen aus dem Ausland (FDI) von 322 Mio $ in 2000/1 auf 3,521 Mrd in 2005/6 angestiegen.
http://www.app.com.pk/en/index.php?option=com_content&task=view&id=7480&Itemid=2

Eigentum according to FAS

Und mit folgendem Diskurs zementieren die Konservativen die Idee vom Eigentum. Hier die eher platte Version der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung:

Warum und wozu verpflichtet Eigentum?
Von Rainer Hank (FAS 8.4.07 S.54)

„Mein“ und „Dein“ sind gar nicht so leicht auseinanderzuhalten. Wäre es einfach, würden die Kinder im Sandkasten nicht so laut brüllen. Und manche Leute meinen, die Welt wäre besser und gerechter, wenn es die Unterscheidung von „Mein“ und „Dein“ gar nicht gäbe. Dann stünde allen Menschen alles gleichermaßen zur Verfügung, gemäß ihren Bedürfnissen.

Historisch jedenfalls gehört die Vorstellung privaten Eigentums spätestens seit der jüngeren Steinzeit zu den Grundüberzeugungen vieler Völker. Kleider, Schmuck und Waffen, Dinge also, die für die persönliche Existenz eines Menschen unentbehrlich sind, stehen nicht beliebig jedermann zur Verfügung. Das persönliche Eigentum wurde für so wichtig angesehen, dass es den Menschen mit in ihr Grab gegeben wurde (was wiederum die Voraussetzung dafür ist, dass Archäologen etwas über die Geschichte des Eigentums wissen können).

Aber was ist eigentlich Eigentum? Der physikalische oder geistige Gegenstand selbst kann es nicht sein. Denn der Apfel in meiner Hand oder der Satz, den ich gerade schreibe, könnte ja von anderen geklaut sein. Und der Ring an meinem Finger könnte längst verpfändet sein. Der Begriff des Eigentums ist abstrakter, als er scheint. Die überzeugendste Definition stammt von dem französischen Ökonomen Frédéric Bastiat (1801 bis 1850). Danach ist Eigentum eine Rechtsbeziehung zwischen Personen in Bezug auf Sachen. In einem Haus, welches mir gehört, habe ich das Recht, zu beherbergen, wen ich will (oder nicht). Eine Aktie, die mein Eigentum ist, gibt mir das Recht, die Dividende zu kassieren, die sie abwirft. Und sie gibt mir zugleich die Möglichkeit, das Papier an andere zu verkaufen, wenn ich mit der Kursentwicklung nicht mehr zufrieden bin. Eigentum regelt Besitzansprüche und verleiht Anrechte. Was will man mehr in einem Rechtsstaat?

Kein Wunder, dass das Recht auf privates Eigentum sowohl den neuzeitlichen Staat begründet als auch den Kapitalismus ermöglicht. Nach John Locke (1632 bis 1704) vereinigen sich die Menschen nur deshalb zu einem Staat, um gegenseitig ihr Leben, ihre Freiheit und ihre Güter zu sichern. Wer, wenn nicht der Staat, sollte mittels Polizei und Gefängnissen eine Eigentumsordnung garantieren, wenn in einem Land Diebe und Plünderer umgehen? Das Privateigentum ist ein Recht menschlicher Freiheitsausübung, welches die Menschen selbst nur durch den Staat sichern können.

Doch es ist verflixt: Als Garant der freiheitlichen Eigentumsordnung nimmt der Staat sich zugleich das Recht heraus, in das Eigentum seiner Bürger empfindlich und mit Zwang einzugreifen. Denn nichts anderes als eine (Teil-)Enteignung bedeutet es, wenn der Fiskus den Bürgern ihr Geld wegnimmt und diesen Gewaltakt verharmlosend Steuern nennt. Würde der Staat ihnen sämtliche Früchte des Erfolgs wegsteuern, hätte er sich freilich auch die eigene Existenzgrundlage untergraben. Jeder Anreiz der Menschen, ihr Eigentum zu mehren, wäre dahin.

Das zeigt: Die Erwartung, von seinem Kapital einen Profit zu erhalten, die wichtigste Triebfeder einer Marktwirtschaft, beruht auf dem Recht auf Privateigentum. Nur wo Eigentum rechtlich garantiert wird, sind Menschen bereit, Ideen umzusetzen, Geld zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen. Eigentum schaffe Wohlstand, wusste schon Adam Smith (1723 bis 1790). Wo Eigentum nichts gilt, wäre unternehmerisches Handeln töricht.

Der peruanische Ökonom Herando de Soto fügt hinzu: „Privateigentum fördert per se das Gemeinwohl.“ Eine Marktwirtschaft braucht nicht nur Geld, sie braucht auch eine Rechtsordnung, sonst kommt sie nicht in Schwung. Zum Beweis deutet de Soto auf die Länder der Dritten Welt, wo zwar häufig Kapital in beträchtlichem Umfang vorhanden ist, aber das Vertrauen fehlt, dass unternehmerisches Handeln sich lohnt.

Eigentum verpflichtet die Menschen, ihre Freiheitsrechte aktiv umzusetzen. Doch der Satz „Eigentum verpflichtet“ wird in Deutschland zumeist ganz anders gedeutet. Im Grundgesetz stehen in Artikel 14 jene Sätze, die jeder Schüler im Sozialkundeunterricht lernt: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Doch was ist damit gemeint? Ist dem Wohl der Allgemeinheit durch einen Spitzensatz der Einkommensteuer von 42 Prozent Genüge getan? Braucht es eine zusätzliche Reichensteuer? Müssen die Vorstandsgehälter durch ein Gesetz gekappt werden? Oder müssen gar Schlüsselindustrien sozialisiert werden?

Unter Berufung auf das Allgemeinwohl ist alles möglich. Denn Allgemeinwohl ist ein Wieselwort, in das sich alles hineininterpretieren lässt. Das Privateigentum konnte hierzulande noch nie ganz sicher sein. Immer drohte die Enteignung – vermeintlich im Interesse übergeordneter Gemeinwohlinteressen. Die Väter des Grundgesetzes stemmten sich gegen Vorstellungen der Kommunisten, wonach der Missbrauch des Eigentums zur Begründung wirtschaftlicher und politischer Macht bereits ein Anlass zur Enteignung hätte sein können. Aber den latenten Sozialismus der Gemeinwohlorientierung wollten 1948 auch die Konservativen nicht tilgen.

Auch das hat historische Gründe. Im Gegensatz zum römischen Recht, das einen strengen Begriff des Privateigentums kennt, hielten die nördlich der Alpen lebenden Germanen lange am Familieneigentum und Gemeindeeigentum fest. Im Familieneigentum stand die Hufe (huba), zu der die Wohngebäude mit Zubehör und Ackerfläche gehörten, während Brachland, Weide und Gewässer als Allmende im Eigentum der Gemeinde allen zugleich zur Verfügung standen.

„Die Kritik an einer liberalen Eigentumsordnung gehört in Deutschland zum Arsenal antiwestlicher Effekte“, sagt Verfassungsrichter Udo Di Fabio. Warum? Weil das Recht auf Privateigentum für viele Menschen die Sünde der Ungleichheit in die Wirtschafts- und Sozialordnung gebracht hat. Wer an die Utopien von Jean-Jacques Rousseau glaubt, wonach im Urzustand alle Menschen gleich waren, für den setzt mit der ungleichen Verteilung von Grund und Boden die Abstiegsgeschichte der Zivilisation ein. Kein Wunder, dass kommunistische Träume das abendländische Denken seit dem Urchristentum beherrschen. Wo die Menschen diese Utopien umsetzten, ging immer alles schief: Das Eigentum war nichts mehr wert, und der Wohlstand schwand dahin.

Feast and Famine. A conversation with Iain Boal on scarcity, catastrophe and enclosure

http://www.commoner.org.uk/feastandfamine.htm
Iain Boal is an Irish social historian of science and technics, associated with Retort, a group of antinomian writers, artisans and artists based in the San Francisco Bay Area. He is one of the authors of Retort’s recently published Afflicted Powers: Capital and Spectacle in a New Age of War – http://www.dissidentvoice.org/June05/Schaefer0616.htm -, which Harold Pinter described as „a comprehensive analysis of America’s relationship with the world. No stone is left unturned. The maggots exposed are grotesque.“

Kommunalpolitische Konferenz: Oeffentliche Daseinsvorsorge braucht oeffentliches Eigentum

Die Bundestagsfraktion der Linkspartei lädt ein nach Bremen.
»Der seit über zwei Jahrzehnten anhaltende, fast besinnungslose Siegeszug der neoliberalen Ökonomie hat über weite Strecken den Staat delegitimiert und mit ihm die Demokratie.« Ernst Ulrich von Weizsäcker ( „Grenzen der Privatisierung“, 2006)
Wann? Samstag, 28. April 2007, 10.00 bis 14.30 Uhr
Wo? Konsul Hackfeld Haus, Birkenstraße 34, 28195 Bremen
http://www.linksfraktion.de/nachricht.php?artikel=1469119492

Workshop/Berlin: "Selbstbestimmung braucht oeffentliche Gueter

Mit Iris Nowak diskutieren: „Selbstbestimmung braucht öffentliche Güter – linke feministische Perspektiven“.
Im Rahmen der Arbeitstagung „Was ist das Neue an der neuen Linken? Gesellschaftsanalyse aus Geschlechtersicht“
Sonnabend, 28. April 2007, 10 bis 16 Uhr
Rosa-Luxemburg-Stiftung, Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin,
Neuer Konferenzsaal, 1. Etage
Weitere Details und Anmeldung:
http://www.rosalux.de/cms/index.php?id=13095