"Muelheim ist unser!" Neuauflage des Buergerentscheids steht an

Das Bürgerbegehren in Mülheim zur Erneuerung des erfolgreichen Bürgerentscheids gegen weitere Privatisierung startet in Kürze. Auf einer gut besuchte Bürgerversammlung wurde besprochen, ob der in 2005 erfolgreiche Bürgerentscheid gegen weitere Privatisierung erneuert werden soll, da die rechtliche Bindung Ende Februar ausläuft. Oberbürgermeisterin, SPD, CDU und FDP waren 2005 gegen diesen Bürgerentscheid. Nach Ablauf der Bindung werden wieder verstärkte Privatisierungen befürchtet.

So ist die Übertragung von Anteilen der Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft (RPG) an Private durch den Bürgerentscheid zur Zeit noch eindeutig verboten. Auch der RP Düsseldorf hat das bestätigt! Seit mind. einem Jahr arbeiten Stadtspitze und M&B dennoch mit Volldampf gegen dieses Verbot an der RPG, was der Rat am 1. März absegnen soll, nur 1 Tag nach Ablauf der rechtlichen Bindung des Bürgerentscheids! Der MBI-Antrag, per Ratsbürgerentscheid noch vor Ostern die Bevölkerung erneut über die Grundsatzfrage entscheiden zu lassen, wurde in der letzten Ratsitzung wegen CDU-Beratungsbedarfs vertagt auf den 1.März.Die Versammlung war sich einig, darauf nicht zu warten (bzw. zu hoffen) und möglichst bald eine Unterschriftenaktion zur Wiederholung bzw. Erneuerung des Bürgerentscheids aus 2005 zu starten. Der allergrößte Teil der weit über 60 Anwesenden erklärte sich bereit, sich aktiv daran zu beteiligen. Ein erster Vorentwurf für den Text eines Bürgerbegehrens wurde ebenfalls besprochen und einige Hauptpunkte bereits im wesentlichen abgeklärt.

Dieser erneute Bürgerentscheid betrifft folgende Bereiche bzw. Fragestellungen:

  • Soll in Zukunft das langfristige Betreiben von Schulen, Kindergärten usw. an private Firmen übertragen werden, wenn diese Bau oder Sanierung der Gebäude durchführen?
  • Sollen die denkmalgeschützten Ostruhranlagen in einer Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft einem privaten Investor übertragen werden?
  • Ausgegliederte städtische Eigenbetriebe wie der Immobilienservice, MSS (MülheimerSportService), Grün&Wald und städtische GmbHs wie MST (Mülheimer Stadt Marketing), die Sozialholding (Altenheime), BtmH (Betriebe) dürften weder ganz noch teilprivatisiert werden.
  • Weitere Anteile der bereits teilprivatisierten Gesellschaften der Ver- und Entsorgung, insbesondere von medl, MEG, SEM, MVG, RWW und SWB dürften nicht verkauft werden.

    Nächstes Treffen zur Vorbereitung der Unterschriftensammlung für das
    Bürgerbegehren „Mülheim ist unser!“
    am Mittwoch, dem 31. Januar, um 19 Uhr
    in der Gaststätte „Altes Schilderhaus“, Südstraße 2

    WAZ Mülheim von 25.? Januar 2007:

    Privatisierung: MBI machen erneut mobil

    Unterschriften für Bürgerbegehren. Die MBI-Fraktion bereitet einen zweiten Bürgerentscheid gegen die Privatisierung städtischer Leistungen vor.

    Der Hintergrund: Bereits am 27. Februar 2005 kam beim damaligen Bürgerentscheid eine Mehrheit gegen Privatisierungen zustande. Dessen Bindungskraft läuft nun nach zwei Jahren – also Ende Februar – aus. Voraussichtlich am 1. März aber will der Rat entscheiden, welchen Investor die Stadt in die Projektentwicklungsgesellschaft, die den Bau der Ruhrpromenade, des Hafenbeckens und den Abriss von Rathaus-Anbau und Stadtbücherei vorfinanzieren soll, beruft.

    Wolfgang Sauerland, Leiter des Amtes Rat der Stadt, bestätigt, dass die Benennung des privaten Investors bis 27. Februar nicht möglich sei. Danach aber sehr wohl. Ein neuerliches Bürgerbegehren, so schreibe es die Gemeindeordnung vor, müsse dann innerhalb von drei Monaten nach dem 1. März auf den Weg gebracht worden sein. Sauerland schränkt aber ein: „Ob dann ein Bürgerentscheid gegen die Projektentwicklungsgesellschaft zugelassen werden kann, müssen wir konkret rechtlich prüfen.“

    Nach einer Bürgerversammlung am Montagabend, an der rund 60 Mülheimer teilnahmen, zeigt sich MBI-Sprecher Lothar Reinhard entschlossen, erneut Unterschriftenb für ein Bürgerbegehren zu sammeln. Er will damit nicht nur den Verkauf der Ostruhranlagen, sondern auch die Übertragung von Schulen an Unternehmen, die die Gebäude sanieren, die Privatisierung städtischer Betriebe und den Verkauf von Anteilen an städtischen Gesellschaften verhindern.

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