Landgericht verurteilt GPL-Verletzung und anerkennt damit die Copyleft-Regelung

In einem Urteil vom 6. September 2006 hat mit dem Landgericht Frankfurt am Main zum ersten Mal ein deutsches Gericht die GPL in einem zivilrechtlichen Verfahren bestätigt. Aufgrund einer offenbar zunehmenden Zahl dieser Verstöße wurde mittlerweile gpl-violations.org gegründet, um klarzumachen, dass GPL-Software kein Selbstbedienungsladen wie Public Domain ist, sondern die Weitergabe mit bestimmten Bedingungen verbindet.

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